Frage an Carsten Schneider bezüglich Innere Sicherheit

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Carsten Schneider
SPD
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Frage von Jan E. •

Frage an Carsten Schneider von Jan E. bezüglich Innere Sicherheit

Werter Herr Schneider,
Ich bin bestürzt über das enorme Maß an Verletzungen von Bürgerrechten die das BKA-Gesetz zur Folge haben könnte.
Der Umfang der Massnahmen erinnert an Behörden aus dem 3.Reich und der DDR.

Als da wären auszugsweise:
1. Personen erkennungsdienstlich behandeln, das heißt u.a. Foto der Person aufnehmen, Videoaufzeichnung der Person aufnehmen, äußere körperliche Merkmale der Person feststellen, Messungen an der Person vornehmen, die Stimme der Person aufzeichnen.
2. sonstige Observationsmittel einsetzen wie GPS-Wanzen, Beamte („verdeckte Ermittler“) und Privatpersonen („Vertrauenspersonen“) einsetzen, die sich das Vertrauen des Betroffenen durch Täuschung erschleichen und mit dem Betroffenen auch Wohnungen betreten dürfen; verdeckte Ermittler dürfen auch falsche Papiere benutzen (Man könnte auch dazu IM, inoffizielle Mitarbeiter sagen, so wurden solche Personen zu DDR-Zeiten genannt)
3. Datenbestände jeder Behörde, jedes Unternehmens und jeder Privatperson erheben, um sie nach bestimmten Merkmalen zu rastern (Rasterfahndung)
4. heimlich Computer und andere Geräte überwachen und Daten auslesen
5. Telefon, Handy, E-Mail, Internet und andere Telekommunikation überwachen
6. Verbindungsdaten abrufen, einschließlich verdachtslos auf Vorrat gespeicherter Daten
7. Standortdaten von Handys abrufen, einschließlich verdachtslos auf Vorrat gespeicherter Daten
8. Sachen in Abwesenheit des Eigentümers geheim durchsuchen
Und das ist noch längst nicht alles. Wie stehen Sie dazu und werden Sie bei der Abstimmung diesem Gesetz mit seinen Bestandteilen, wie oben zusammengefasst aufgeführt, zustimmen?
In meinen Augen ist dieser Gesetzestext einfach nur eine Verhöhnung des Grundgesetzes und der Bürger unseres Landes, da diese unter Generalverdacht gestellt werden. Als einer Ihrer Wähler fordere ich sie auf das Gesetz abzulehnen.
Jan Eichelmann

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SPD

Sehr geehrter Herr Eichelmann,

ich kann Ihre Sorge um die Bürgerrechte sehr gut nachvollziehen. Jedoch muss die Politik stets versuchen, die Balance zwischen Freiheit und Sicherheit zu wahren. Diesen Anspruch erfüllt das BKA-Gesetz, das am 19. Dezember vom Bundesrat verabschiedet wurde und seit dem 1. Januar in Kraft ist, aus meiner Sicht. Das Gesetz war nötig geworden, um sich der Entwicklung von neuen Kommunikationstechnologien anzupassen, die auch von internationalen Terrornetzwerken genutzt werden.

Das BKA-Gesetz räumt dem Bundeskriminalamt Gefahrenabwehrbefugnisse im Bereich des internationalen Terrorismus ein, sofern es sich hierbei um länderübergreifende Gefahren handelt. Zu diesem Zweck erhält das BKA die gleichen Gefahrenabwehrbefugnisse, die auch in den Polizeigesetzen der Länder verankert sind. Hinzu kommen Eingriffsrechte bezüglich der Wohnraum- und Telekommunikationsüberwachung, Rasterfahndung und Online-Durchsuchungen. Ebenso wie bei Hausdurchsuchungen werden Online-Durchsuchungen und die Auswertung von Kommunikationsdaten sowie Rasterfahndungen nur im Falle eines begründeten Verdachts und nur mit richterlicher Zustimmung durchgeführt.

Die SPD-Fraktion hat sich erfolgreich dafür eingesetzt, dass diese Maßnahmen grundgesetzkonform sind und nur unter strenger richterlicher Kontrolle angewendet werden können. Die Hürden für den Überwachungseinsatz wurden seit dem ersten Entwurf des unionsgeführten Innenministeriums deutlich erhöht und die Kompetenzen des Bundeskriminalamtes erheblich reduziert. Nunmehr handelt es sich meiner Meinung nach um ein adäquates und zeitgemäßes Gesetz, um unter vollständiger Wahrung der Bevölkerungsinteressen den international organisierten Terror zu bekämpfen.

Mit freundlichen Grüßen

Carsten Schneider

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