Frage an Carsten Träger bezüglich Innere Sicherheit

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Carsten Träger
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Frage von Walter R. •

Frage an Carsten Träger von Walter R. bezüglich Innere Sicherheit

Sehr geehrter Herr Träger,

das von der SPD geforderte Führverbot von Messern mit Klingenlängen oberhalb von sechs Zentimetern kommt einem Messer-Totalverbot gleich und wird in mein Leben ebenso massiv eingreifen, wie in den Alltag Zehntausender Angler, Jäger, Wanderer, Messersammler und Outdoor-Sportler. Dieser Vorstoss zu den so genannten Messerverbotszonen stösst mir sehr negativ auf. Ich positioniere mich hier sehr deutlich: Sicherheit IST wichtig - aber Aussagen wie „Kein Mensch braucht solche Messer im öffentlichen Raum“ entlarven diese Initiative als Symbolpolitik ohne Sicherheitsgewinn!

Die SPD wird nun sagen "Aber es geht doch nicht um die Pilzsammler, Wanderer und Pfadfinder!". Das glaube ich Ihnen! Aber genau diese wird es treffen! Die Pfadfindergruppe, die mit der Bahn vom Ronhof an die Veste fährt fährt. Der Pilzsammler, der in Stadeln eben was zum Vespern kauft. Das geplante Messertotalverbot sowie die flächendeckende Ausdehnung von Waffenverbotszonen wird keinen einzigen Straftäter an zukünftigen Taten hindern und trifft nur die Personen, die ohnehin im Einklang mit den Gesetzen unseres Landes leben. Es ist eine perfide Form der Verfolgung Unschuldiger und auch die Tatsache, dass Zehntausende Bürger unter Generalverdacht gestellt werden, steht für mich nicht im Einklang mit den Grundsätzen des Rechtsstaats. Das wollten Sie nicht? Dann bitte erheben Sie die Stimme in Ihrer Partei! Ich wehre mich mit aller Entschiedenheit dagegen, als Benutzer eines Taschenmessers oder Multifunktionswerkzeugs von der SPD mit Gewalttätern, Totschlägern oder Mördern gleichgestellt zu werden.

Selbstverständlich werde ich den politischen Standpunkt und das Handeln bei diesem Thema zu einem zentralen Punkt künftiger Wahlentscheidungen machen. Die zu treffende Wahlentscheidung wird den Tag überdauern. Ich frage allerdings Sie, tragen Sie diesen Weg von Hr. Pistorius mit - oder sind Sie bereit dagegen Ihre Stimme einzusetzen?
Gruss,
W. R.

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Sehr geehrter Herr R.,

vielen Dank für Ihre Anfrage zu dem Vorschlag der Bundesländer Niedersachsen und Bremen im Bundesrat zur Änderung des Waffengesetzes.
Ich kann gut verstehen, wenn Sie sich als Messersammler und Beschäftigter im Outdoor- und Behördenbedarf von dem Vorstoß irritiert zeigen. Wie Sie selbst schreiben, will natürlich niemand Anglern, Pfadfindern oder Pilzsammlern die notwendigen Messer verbieten. Der Gesetzesentwurf der beiden Länder beinhaltet lediglich ein künftige Möglichkeit das Führen von Messern mit einer feststehenden Klinge auch schon ab 6 cm in öffentlichen Räumen mit großen Menschenmengen durch Rechtsverordnung der einzelnen Länder zu verbieten.
Ganz unstrittig gehören die Verrichtungsorte des Angelns oder Pilzesammelns nicht zu diesen Orten. Auch der Transport dorthin wäre sehr einfach und unkompliziert regelbar. Im Sinne des Waffengesetzes führt eine Waffe nämlich nur der, der die tatsächliche Gewalt darüber außerhalb der eigenen Wohnung, Geschäftsräume, des eigenen befriedeten Besitztums oder einer Schießstätte ausübt. Ein Transportieren in einem Rucksack oder Koffer ist kein Führen einer Waffe. So kann rechtlich unproblematisch auch an belebten Haltestellen auf den Zug ins Grüne gewartet werden.
Auf der anderen Seite würde ein moderates Verbot von solchen Waffen an öffentlichen Plätzen die deutschen Innenstädte sehr viel sicherer machen. In manchen Bundesländern können zum Beispiel Polizistinnen und Polizisten - selbst wenn sie einen Menschen mit einem solchen Messer erkennen - noch nicht einmal einen simplen Platzverweis erteilen. Der Polizeibeamte muss warten bis etwas passiert - das ist keine sinnvolle Regelung. Aus diesem Grund kann ich den Vorschlag Niedersachsens und Bremens als notwendigen Diskussionsanstoß nachvollziehen. Die Beratungen im Parlament stehen aber erst am Anfang. Dort werde ich Ihre Bedenken gerne einspeisen, die ebenfalls für sehr nachvollziehbar halte. Keinesfalls sollte das Kind mit dem Bade ausgeschüttet werden.

Mit freundlichen Grüßen
Ihr

Carsten Träger

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