Wer reguliert Schäden, die durch Regierungsbeschlüsse entstehen?

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Carsten Träger
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Frage von Heike R. •

Wer reguliert Schäden, die durch Regierungsbeschlüsse entstehen?

Sehr geehrter Herr Träger,

falls es in Folge der Regierungspolitik zu Stromabschaltungen kommt und mir dadurch wirtschaflicher Schaden entsteht , zb. abtauender gefrierschrank, Ausfall Heizungspumpe und dadurch Frostschäden, ...., an wen kann ich mich zur Schadensregulierung wenden? Welche funktionierende und abgestimmte Lösung zur Schadenregulierung bietet die Regierung an?

Mit freundlichem Gruß
Heike R.

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Sehr geehrte Frau R., 

der von Russland gegenüber Deutschland verhängte Gaslieferstopp und die durch verschiedene technische Probleme ausgelöste Abschaltung von mehr als der Hälfte der französischen Atomkraftwerke haben in der Tat die Frage nach der Stabilität des europäischen Stromnetzes aufgeworfen. 

Die vier deutschen Übertragungsnetzbetreiber 50Hertz, Amprion, TenneT und TransnetBW haben im Auftrag des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz von Mitte Juli bis Anfang September 2022 in einer Sonderanalyse die Sicherheit des Stromnetzes für diesen Winter unter verschärften äußeren Bedingungen untersucht. Die untersuchten Szenarien umfassten ein kritisches Szenario, ein sehr kritisches Szenario und ein Extremszenario. Im sehr kritischen Szenario und im Extremszenario, für die eine ganze Reihe unwahrscheinlicher Ereignisse gleichzeitig eintreten müssten, besteht das Risiko einer krisenhaften Situation im Stromsystem. 

Auch wenn diese Szenarien extrem unwahrscheinlich sind, tut die Bundesregierung derzeit alles, was möglich ist, um auch diese Risiken zu minimieren. Zu den ergriffenen Maßnahmen gehört, dass wir die Gas-Speicher zu inzwischen 94,7 % befüllt haben. An der Nordsee bauen wir im Rekordtempo vier bis sechs schwimmende LNG-Terminals zur Anlandung von verflüssigtem Naturgas. Die Stromerzeugung aus Biogas wurde schrittweise bei bis zu 2 GW Biogas-Anlagen ab sofort bis nächsten Winter erhöht. Die Wiederinbetriebnahme einer Reihe von Öl- und Kohlekraftwerken ans Netz wurde genehmigt. Zwei Atomkraftwerke werden zum 1. Januar in Einsatzreserve gehalten. Die Förderung für den Ausbau der Energieerzeugung aus regenerativen Quellen haben wir deutlich erhöht. Durch den Ausbau des Stromnetzes wird auch die Netzstabilität optimiert. Trotz der von der Bundesregierung nicht zu verantwortenden äußeren Faktoren - der russische Lieferstopp und der Ausfall der französischen Atomkraftwerke - gewährleisten wir so allerhöchste Netzstabilität.

Mit freundlichen Grüßen
Ihr Carsten Träger

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