Sehr geehrter Herr, die Finanzbehörde hat diskutiert (!), ob die Millionen der Warburg Bank zurück gefordert werden. Welche Konsequenzen hat das für die Ressortleiter o.ä.?

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Cem Berk
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Frage von Meike R. •

Sehr geehrter Herr, die Finanzbehörde hat diskutiert (!), ob die Millionen der Warburg Bank zurück gefordert werden. Welche Konsequenzen hat das für die Ressortleiter o.ä.?

Herr Scholz ist für mich wegen der Hinhaltetaktik im Untersuchungsausschuss Warburg Bank absolut unglaubwürdig und keine Option. Ich bin entsetzt, daß überhaupt in der Finanzbehörde diskutiert wurde! Jede/ r Steuerzahler/in quält sich jährlich mit der Steuererklärung herum, während die feinen Herren keine Rechenschaft ablegen sollen? Mich interessiert, welche Konsequenzen dieses Vorgehen für die Vorgesetzten der Finanzbehörde hat. Jede/r ArbeitnehmerIn, die/ der sich eines Vergehens schuldig macht, muss dafür gerade stehen.

Für mich ist das eine wichtige Entscheidungsgrundlage für die Bundestagswahl. Wer ist womit glaubwürdig?

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Sehr geehrte Frau Rubbert,

vielen Dank für Ihre Mail und Ihre Fragen.
Die Hamburger Steuerverwaltung war deutschlandweit die erste, die Cum-Ex-Geschäfte aufgedeckt hat. In den Jahren bis 2015-2016 war die Bewertung dieser Transaktionen in steuerlicher und strafrechtlicher Hinsicht noch nicht abschließend geklärt. Hinzu kommt, dass die hochkomplexen Geschäfte durch die Steuerverwaltung zweifelsfrei und gerichtsfest nachgewiesen werden müssen, weil dem Finanzamt die Beweislast obliegt. Der damalige Bürgermeister, Olaf Scholz, war in die Entscheidungsprozesse zur Warburg Bank nicht einbezogen. Er hat keinen Einfluss auf die Arbeit des Finanzamtes genommen. Dies haben alle Zeug:innen im Parlamentarischen Untersuchungsausschuss so bestätigt. Auch wenn es hier um sehr hohe Summen geht, so trifft die Steuerverwaltung ihre Fachentscheidungen eigenständig.
Der Parlamentarische Untersuchungsausschuss „Cum-Ex“ hat zu Beginn des Jahres seine Arbeit aufgenommen. Es wurden bereits viele zentrale Zeug:innen vernommen und die umfangreichen Akten aus den mit dem Warburg-Fall befassten Behörden werden sorgfältig ausgewertet.
Bereits nach dem jetzigen Stand der Aufarbeitung kann ich Ihnen mitteilen, dass die Hamburger Steuerverwaltung bei der Beurteilung der Cum-Ex-Geschäfte in den Jahren 2015-2016 sorgfältig und nach bestem Wissen und Gewissen vorgegangen ist. Die bisher vernommenen Zeug:innen - darunter der damalige Leiter der Steuerverwaltung, ein Mitarbeiter der Wirtschaftsbehörde sowie die mit dem Fall Warburg unmittelbar befassten Steuerbeamt:innen des Finanzamtes für Großunternehmen – haben den damaligen Bewertungsprozess sehr ausführlich und nachvollziehbar dargelegt. Dabei hat sich ergeben, dass die mit dem Fall Warburg befassten Finanzbeamt:innen unabhängig und gewissenhaft auf Basis des damals gegebenen Kenntnisstands und der bekannten Rechtslage den Sachverhalt geprüft und bewertet haben und auch die bestehenden Risiken (Amtshaftungsansprüche, Prozesskostenrisiken, Verjährung) sorgfältig abgewogen haben. Dabei haben sie Unterlagen der bereits in Cum-Ex-Komplexen ermittelnden Staatsanwaltschaften ebenso herangezogen wie betriebswirtschaftliche Gutachten und steuerfachliche Einschätzungen. Letztlich wurde eine Rückforderung deshalb nicht durchgeführt, weil das Vorliegen eines Cum-Ex-Geschäftes zum damaligen Zeitpunkt nicht rechtssicher nachgewiesen werden konnte. Allerdings wurde auch im Jahr 2016 durch das Finanzamt festgehalten, dass die Rückforderung der Millionen zumindest dann noch erfolgen könne, wenn Gerichte die strafrechtliche Relevanz im Fall Warburg feststellen. Später hat die Hamburger Steuerverwaltung mehr als 170 Millionen Euro und damit alle Gelder, die die Warburg-Bank durch Cum-Ex-Geschäfte erhalten hat, zurückgefordert und erhalten.
Erfreulicherweise ist mittlerweile durch die Gerichtsentscheidung des BGH vom 28.07.2021 deutlich mehr Rechtsklarheit im komplizierten System der Cum-Ex-Geschäfte geschaffen worden. Die Strafbarkeit der Cum-Ex-Geschäfte der Warburg Bank ist nun höchstrichterlich festgestellt und die Bank hat alle Gelder, die sie aus Cum-Ex-Geschäften erwirtschaftet hat, an die Stadt zurückgezahlt.
Für die Bundestagswahl kann ich Ihnen vor allem unsere Wandsbeker Wahlkreiskandidatin Aydan Özoguz empfehlen - eine starke Stimme aus Hamburg-Wandsbek für Berlin.
Bei weiteren Fragen stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung - schreiben Sie mir gerne auch direkt unter: cem.berk@spd-wandsbek.de.

Mit freundlichen Grüßen,
Cem Berk

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