Frage an Cem Özdemir bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

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Cem Özdemir
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Frage von Norbert r. •

Frage an Cem Özdemir von Norbert r. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Werter Herr Özdemir ,

Mich beschäftigen schon längere Zeit zwei Anliegen. Anliegen wo ich dachte, dass diese zu einfach sind um sie überhaupt zu stellen.
1) Ist es möglich in der Demokratie und in einem Land wie Deutschland, dass man Ordnungswidrigkeiten härter bestrafen kann als Straftaten? Wenn dieses so wäre, ist es dann noch mit dem Grundgesetz vereinbar, dass alle Menschen vor dem Gesetz gleich sind?
2) Habe ich das Recht, dass Behörden mir die getroffene Entscheidung begründen müssen?
Ich würde mich freuen,wenn Sie mir diese zwei Fragen bitte konkret und wenn möglich mit Quellenangaben beantworten können.

Ansonsten wünsche ich Ihnen noch viel Erfolg.
Norbert Rath

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Antwort von
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Sehr geehrter Herr Rath,

vielen Dank für Ihre Anfrage.

Nun bin ich zwar kein ausgebildeter Jurist, möchte aber trotzdem zu Ihre Frage allgemein Stellung nehmen.

Ordnungswidrigkeiten werden nach deutschem Recht mit Bußgeld belegt. Mir stellt sich daher die Frage, welche Ordnungswidrigkeit mit einer härteren "Strafe" belegt ist bzw. sein soll als die Straftat mit der geringsten Strafe im StGB. Sie haben leider kein konkretes Beispiel angeführt, das dieses Problem veranschaulichen würde. Wenn es diese Ordnungswidrigkeit geben sollte, wäre aber der Grundsatz, dass alle Menschen vor dem Gesetz gleich sind, meines Erachtens trotzdem nicht anwendbar. Er bezieht sich ja darauf, dass auf gleiche Situationen nicht unterschiedliches Recht angewendet werden soll, wenn also zwei Personen die gleiche Ordnungswidrigkeit begehen, müssen beide nach dem Gesetz über Ordnungswidrigkeiten belangt werden. Wenn aber eine Person eine Straftat und die andere eine Ordnungswidrigkeit begeht, dann wird nicht das gleiche Gesetz angewendet, sondern unterschiedliche. Auch das ergibt sich aus dem Gleichheitsgrundsatz.

Zu Ihrer zweiten Frage: Natürlich müssen die Behörden in einem Rechtsstaat Ihre Entscheidung, die in die Rechte eines Bürgers eingreift, begründen. Ansonsten wären der Willkür und Beliebigkeit Tür und Tor geöffnet.

Mit freundlichen Grüßen

Cem Özdemir

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