Wird in BW PV-Pflicht für neue Gebäude ausgesetzt indem Stromnetzkapazität für nahe Solarparks auf Ackerland reserviert wird und dann Gebäude mangels Netzkapazität von der PV-Pflicht befreit werden?
Sehr geehrter Herr T.,
es gibt keine politische Reservierung von Netzkapazität für Solarparks zulasten von Dachanlagen. Dach-PV und Freiflächenanlagen speisen in der Regel in unterschiedliche Netzebenen ein. Wenn es lokal Engpässe gibt, liegt das am Ausbaubedarf der Netze – nicht an einer Bevorzugung bestimmter Anlagenarten. Entscheidend ist deshalb, Netze schneller auszubauen und intelligenter zu steuern, statt Anlagen gegeneinander auszuspielen.
Mit freundlichen Grüßen
Cem Özdemir
