Frage an Charlotte Schneidewind-Hartnagel bezüglich Jugend

Portrait von Charlotte Schneidewind-Hartnagel
Charlotte Schneidewind-Hartnagel
Bündnis 90/Die Grünen
Zum Profil
Frage stellen
Die Frage-Funktion ist deaktiviert, weil Charlotte Schneidewind-Hartnagel zur Zeit keine aktive Kandidatur hat.
Frage von Till K. •

Frage an Charlotte Schneidewind-Hartnagel von Till K. bezüglich Jugend

Sehr geehrte Frau Charlotte Schneidewind-Hartnagel,

Werden Sie als Vorsitzende der Kinderkommission des Deutschen Bundestags sich für ein Wahlrecht für Kinder einsetzen? Damit meine ich nicht nur ein Wahlrecht ab 16, sondern ab 0 Jahren, das z.B. bis zu einem gewissen Alter durch die Eltern in Vertretung ausgeübt wird.

Begründung: In der Coronapandemie und auch beim Klimaschutz hat sich eindrücklich gezeigt, dass Kindern in der Politik in Deutschland eine Stimme fehlt. Sie selbst sagten »In der Coronakrise sind Kinderrechte auf dramatische Weise gebrochen worden. So etwas darf nie wieder passieren.«

Mit freundlichen Grüßen,

Dr. Till Korten

Portrait von Charlotte Schneidewind-Hartnagel
Antwort von
Bündnis 90/Die Grünen

Sehr geehrter Herr Dr. Korten,

gut fünfzig Jahre nach der Senkung des Wahlalters für Bundestagswahlen von 21 auf 18 Jahre (am 31. Juli 1970 durch die Regierung Willy Brandt) stehen wir Grüne schon länger für eine Absenkung des Wahlalters – und zwar auf „mindestens“ 16 Jahre.

Dieses „mindestens“ ist mir sehr wichtig. Denn ich verstehe eine Absenkung des Wahlalters auf 16 Jahre ausdrücklich als Zwischenschritt. Im grünen Grundsatzprogramm haben wir uns festgelegt, dass wir Wahlhürden schrittweise abbauen, das Wahlalter deutlich absenken und weitere Beteiligungsmöglichkeiten auf allen Ebenen ausbauen wollen. Wir haben bewusst auf eine Festlegung auf ein Mindestalter verzichtet.

Heutzutage ist die junge Generation schon früher mündig. Es ist an der Zeit, dass der Gesetzgeber das sieht und darauf reagiert. Für ein grünes Grundsatzprogramm war uns eine Festlegung auf 16 Jahre zu wenig ambitioniert. Eine konkrete Zahl wäre der innerparteilichen Diskussion auch nicht gerecht geworden.

„Mehr Demokratie wagen“ lautete das Motto von Willy Brandt, das u.a. zur Absenkung des Wahlalters auf 18 führte. Jetzt ist es an der Zeit, dass wir wieder mehr Demokratie wagen. Als grüne Politikerin, als grünes Mitglied in der Kinderkommission des Bundestags (Kiko) und auch als turnusmäßige Vorsitzende der Kiko trete ich natürlich dafür ein, dass Kinder eine Stimme bekommen – auch eine Wählerstimme.

Wie Sie aber sicherlich wissen, sind die Mehrheitsverhältnisse im Bundestag derzeit nicht günstig, selbst für eine Senkung auf 16 Jahre. Die Argumente der Gegner:innen (wie die vorgeblich notwendige Kopplung des Wahlrechts an die Volljährigkeit, ein vermeintliches Desinteresse von Jugendlichen zu wählen oder die angebliche Degradierung des Wahlrechts zu einer Maßnahme der politischen Bildung) sind schwach, werden aber auch bei internen Diskussionen in der Kiko immer wieder hervorgebracht.

In der aktuellen Konstellation wäre selbst eine Absenkung auf 16 ein sensationeller, weil nicht zu erwartender Erfolg. Die Regierungskoalition aus Union und Willy Brandts SPD wollen lediglich prüfen, zum Wahlalter - und übrigens auch zur Parität – eine Reformkommission bis zum Ende der kommenden Wahlperiode einzusetzen. Sie schieben die Frage auf die lange Bank.

Wenn wir 16 Jahre als Etappenziel anstreben, kommen wir einen entscheidenden Schritt weiter. Bei der Bundestagswahl im September werden die Karten neu gemischt, und wir bekommen vielleicht die Chance, diesen Schritt zu gehen und uns weitere Schritte vorzunehmen.

Ich freue mich, dass Sie mich zitieren. Und ich wiederhole gern: „In der Coronakrise sind Kinderrechte auf dramatische Weise gebrochen worden. So etwas darf nie wieder passieren.“ Um das zu verhindern, müssen wir zunächst für eine starke Formulierung der Kinderrechte im Grundgesetz setzen. Damit verbunden wäre ein verfassungsmäßiges Recht von Kindern und Jugendlichen, an Entscheidungen, die sie betreffen, beteiligt zu werden. Eine Absenkung des Wahlalters hätte hier zunächst eher indirekte Auswirkungen.

Für problematisch halte ich Ihren Vorschlag, dass bis zu einem bestimmten Alter Eltern das Wahlrecht für ihre Kinder in Vertretung ausüben sollen. Das Prinzip „one man, one vote“ ist in Deutschland im Grundsatz der Wahlgleichheit verankert. Und dieser Grundsatz schließt aus, dass jemand mehrfach abstimmen darf.

Mit freundlichen Grüßen
Charlotte Schneidewind-Hartnagel