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Wann wird beim Neubau der - Kinderschuss von 7500 Eur pro Kind oder auch -zinsvergünstigstes Darlehen (max. 40 % der förderfähigen Kosten (§§ 5 bis 8 II. BV) wieder beantragbar sein

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Frage von Daniel B. •

Wann wird beim Neubau der - Kinderschuss von 7500 Eur pro Kind oder auch -zinsvergünstigstes Darlehen (max. 40 % der förderfähigen Kosten (§§ 5 bis 8 II. BV) wieder beantragbar sein

https://www.stmb.bayern.de/assets/stmi/wohnen/%C3%9Cbersicht_wohnraumf%C3%B6rderung.pdf

Der Punkt 5.1 ; wann und wie wird dieser wieder beantragbar sein? Oder wann nehmen Sie diesen von Ihrer Seite ?

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Antwort von CSU

Sehr geehrter Herr B.,

vielen Dank für Ihre Anfrage. Hierzu kann ich Ihnen Folgendes mitteilen:

In den letzten Monaten hat Herr Ministerpräsident Dr. Markus Söder mehrfach klargestellt, dass auch in den kommenden Jahren der Bau von geförderten Wohnungen eine Top-Priorität hat.

Der Bau sowie der Erwerb von selbstgenutztem Eigenwohnraum werden im kommenden Jahr im Rahmen des Bayerischen Zinsverbilligungsprogramms möglich sein. Hinsichtlich der Konditionen wenden Sie sich bitte an Ihre zuständige Bewilligungsstelle. Geben Sie hierzu auf der Internetseite der BayernLabo unter Antragstellung: BayernLabo auf der rechten Seiten im Feld „Bewilligungsstellensuche“ die PLZ von dem Ort ein, in welchem sich Ihre Immobilie befinden wird, damit Ihnen die Kontaktdaten der zuständigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter angezeigt werden.

Mit freundlichen Grüßen

Ihr

Christian Bernreiter

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