Welche Stelle wäre beispielsweise geeignet, Straftaten von ausländischen Geheimdiensten zu untersuchen auch wenn dieses nur Einzelfälle sind?

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Frage von Udo P. •

Welche Stelle wäre beispielsweise geeignet, Straftaten von ausländischen Geheimdiensten zu untersuchen auch wenn dieses nur Einzelfälle sind?

Sehr geehrte Damen und Herren in der EU!

Welche Stelle in der Europäischen Union wäre vorrangig dazu verpflichtet, im Einzelfall strafbares Handeln gegen Bürger in Deutschland aufzuklären?

Ich habe bereits zahlreiche Stellen ausfindig gemacht, die allerdings ihre Tätigkeit nur nach Lust und Laune aufzunehmen gedenken.

Welche Stelle wäre beispielsweise geeignet, Straftaten von ausländischen Geheimdiensten zu untersuchen auch wenn dieses nur Einzelfälle sind?

Mit freundlichem
Gruß Udo P..

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Antwort von
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Sehr geehrter Herr P.,

vielen Dank für Ihre Anfrage.

In der Regel sind für Ermittlungen in Strafsachen jene Strafermittlungs- und Strafverfolgungsbehörden zuständig, in deren Bereich die Straftat erfolgt ist. Dies obliegt den Ländern, abgesehen von bestimmten Straftaten, die in die Zuständigkeit des Generalbundesanwalts fallen.

Sofern Sie Kenntnis oder hinreichende Annahme für das Vorliegen einer Straftat haben, wenden Sie sich bitte unmittelbar an eine Polizeidienststelle. Sie wird alles weitere ordnungsgemäß in die Wege leiten. Nach „Lust und Laune“ werden erstzunehmende, begründete Hinweise nach unserer Erfahrung keinesfalls behandelt.

Sollte es sich um Sachverhalte nachrichtendienstlicher Relevanz handeln, prüfen Sie bitte eine Kontaktaufnahme mit dem Landesamt für Verfassungsschutz Ihres Wonsitzes (für Bielefeld also das LfV NRW) oder mit dem Bundesamt für Verfassungsschutz.

Mit freundlichen Grüßen
Dr. Christian Ehler
Mitglied des Europäischen Parlaments

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