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Wie setzen Sie sich dafür ein, dass Mehrgenerationenhäuser als Orte für Zusammenhalt, Teilhabe und Unterstützung als dauerhafte Institutionen verankert und verlässlich finanziert werden?

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Christian Haase
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Frage von Aline B. •

Wie setzen Sie sich dafür ein, dass Mehrgenerationenhäuser als Orte für Zusammenhalt, Teilhabe und Unterstützung als dauerhafte Institutionen verankert und verlässlich finanziert werden?

Sehr geehrter Herr Haase

Mehrgenerationenhäuser (MGH) sind offene Treffpunkte, in denen Menschen verschiedener Generationen und Kulturen zusammenkommen, sich austauschen und unterstützen. Sie fördern Begegnung, Teilhabe und Engagement und reagieren auf demografischen Wandel, Migration und Digitalisierung. Im Koalitionsvertrag heißt es: „Die Mehrgenerationenhäuser werden wir als wichtige generationenübergreifende Begegnungsorte weiter fördern.“

MGH stärken den Zusammenhalt, beugen Einsamkeit vor und fördern demokratische Beteiligung. Sie vernetzen Bürger:innen mit Politik und Verwaltung und sind besonders im ländlichen Raum wichtige Brückenbauer. Zudem unterstützen sie Integration, digitale Bildung und Gesundheitsvorsorge. So fördern sie Solidarität, Chancengleichheit und nachhaltiges Zusammenleben. Dafür brauchen sie langfristige Planungssicherheit und dauerhafte Absicherung.

Mit freundlichen Grüßen

Aline B., Mehrgenerationenhaus Essen und BNW MGH

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Antwort von CDU

Sehr geehrte Frau B.,

haben Sie vielen Dank für Ihre Anfrage.

Für die CDU/CSU stand die richtige und wichtige Arbeit der Mehrgenerationenhäuser (MGH) stets im Fokus. Sie wissen vermutlich, dass die Union im Jahr 2006 die treibende Kraft war, die die MGH politisch verankert hat.

Ob es zu Änderungen an den bisherigen Ansätzen im Haushalt kommt, kann ich derzeit nicht abschätzen.

Bitte beachten Sie, dass wir uns momentan im regierungsinternen Aufstellungsverfahren für den Haushalt 2027 befinden. Erst mit der Vorlage des Regierungsentwurfs zum Haushalt 2027 kann auf parlamentarischer Seite mit der Bewertung der Maßnahmen begonnen werden. Dies geschieht in der Regel Anfang Juli beziehungsweise während der sich anschließenden parlamentarischen Beratungen, die dann gegen Ende des Jahres abgeschlossen werden.

Den zuständigen Kollegen, die MGH liegen im Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Bildung, Familie, Frauen, Senioren und Jugend (BMBFSFJ), habe ich Ihr Anliegen zusätzlich weitergeleitet.

Mit freundlichen Grüßen

Christian Haase MdB

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