Ich persönlich halte ein Verbotsverfahren zum jetzigen Zeitpunkt nicht für den richtigen Weg. Ein solches Verfahren wäre langwierig, sein Ausgang ungewiss.
Der Bundeshaushalt 2027 verbindet Investitionen in Sicherheit und die Unterstützung der von Russland angegriffenen Ukraine mit massiven Investitionen im Inland. Dazu gehören insbesondere Mittel für Verkehrswege und weitere Infrastruktur.
Bzgl. der Reformen setze ich mich im Rahmen der parlamentarischen Arbeit in Berlin und im Rahmen von Gesprächen vor Ort auch 2027 für die Vereinbarkeit einer soliden Finanzierung und einer leistungsfähigen Gesundheitsversorgung bei uns im ländlichen Raum ein.
In Anbetracht der Tatsache, dass die beiden Kollegen nicht mehr Mitglieder des Haushaltsausschusses sind, betrachte ich Ihre Frage als gegenstandslos.
Jens Spahn ist ordentliches Mitglied des Haushaltsausschusses und wird als solches selbstverständlich auch an Abstimmungen teilnehmen. Darüber hinaus ist es nicht die Aufgabe des Haushaltsausschusses über Rechtsstreitigkeiten oder daraus ggf. resultierende Folgekosten abzustimmen.
Der Haushaltsausschuss nimmt seine Kontrollaufgabe unabhängig, gewissenhaft und transparent wahr. Diesem Grundsatz verschreibe ich mich vollkommen und diesen Maßstab haben auch die Mitglieder meiner Arbeitsgruppe.
