Bitte um Stellungnahme: Ihre Haltung zur Chatkontrolle Sehr geehrter Herr Haase,

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Christian Haase
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Frage von Ralf S. •

Bitte um Stellungnahme: Ihre Haltung zur Chatkontrolle Sehr geehrter Herr Haase,

als Bürger aus Ihrem Wahlkreis verfolge ich die aktuellen Pläne zur Einführung der sogenannten „Chatkontrolle“ in der EU mit großer Sorge.Die anlasslose und flächendeckende Durchleuchtung privater Kommunikation, wie sie derzeit auf EU-Ebene diskutiert wird, greift massiv in unsere Grundrechte ein. Durch den Einsatz von automatisierten Scans (Client-Side-Scanning) droht die Verschlüsselung untergraben zu werden. Das gefährdet die Sicherheit und Vertraulichkeit unserer digitalen Kommunikation.Vor diesem Hintergrund möchte ich Ihnen folgende Fragen stellen:
Wie stehen Sie persönlich und wie steht Ihre Partei zu den aktuellen Entwürfen einer Chatkontrolle?Werden Sie sich auf Bundes- und EU-Ebene aktiv dafür einsetzen, eine anlasslose Überwachung unserer privaten Chats und Fotos zu verhindern?Für den Schutz von Kindern und Jugendlichen muss es treffsichere und rechtsstaatliche Lösungen geben, anstatt die Privatsphäre aller Bürgerinnen und Bürger unter Generalverdacht zu stellen. MfGrü

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Antwort von CDU

Sehr geehrter Herr S.,

vielen Dank für Ihre Nachricht. Ich teile Ihre Sorge vor Eingriffen in die private Kommunikation.

Ich spreche mich gegen eine anlasslose Kontrolle digitaler Kommunikation aus und nehme die Sorge vor Eingriffen in private Kommunikation sehr ernst. Verlässliche Vertraulichkeit ist eine Grundlage unserer Freiheitsrechte und Voraussetzung dafür, dass Menschen und Unternehmen dem digitalen Raum vertrauen können.

Zugleich ist es richtig und notwendig, dass Europa entschlossen gegen sexualisierte Gewalt an Kindern vorgeht. Denn ein gemeinsamer europäischer Rechtsrahmen ermöglicht es, Opfer besser zu schützen, Täter zu verfolgen und illegales Material schneller aus dem Netz zu entfernen. Es ist gut, dass die Europäische Union hier tätig wird. Die Entscheidungen dazu liegen nicht beim Deutschen Bundestag, sondern im europäischen Gesetzgebungsverfahren. Im EU-Parlament fand Anfang Juli ein Antrag, eine befristete Ausnahme von europäischen Datenschutzregeln abzulehnen, nicht die erforderliche Mehrheit. Somit ist der Weg frei, die rechtliche Grundlage für die sogenannte Chatkontrolle light zu schaffen. Hierzu liegen dort aktuell Änderungswünsche vor. Der Rat der Mitgliedsstaaten muss nun entscheiden, ob er diesen Änderungsanträgen zustimmt. Falls nicht, wird ein Vermittlungsverfahren eingesetzt.

Ich teile Ihre Aussage, dass Maßnahmen gegen Straftaten so ausgestaltet sein müssen, dass die Integrität der Verschlüsselung erhalten bleibt. Unser Ziel ist, Kinder wirksam zu schützen, ohne die Sicherheit und Vertraulichkeit der Kommunikation aller zu gefährden. 

Zusammenfassend lässt sich sagen: Der Schutz der Privatsphäre hat für mich höchste Priorität. Gleichzeitig müssen wir sicherstellen, dass Sicherheitsbehörden wirksam gegen schwere Straftaten und terroristische Bedrohungen vorgehen können. Nur so können wir sowohl die Grundrechte schützen als auch die nationale Sicherheit stärken.

Mit freundlichen Grüßen

Christian Haase

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