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Wieso wird die FSD Freigabe in Deutschland verzögert ?

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Christian Hirte
CDU
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Frage von Maximilian W. •

Wieso wird die FSD Freigabe in Deutschland verzögert ?

Sehr geehrter Herr Hirte,

als Bundestagsabgeordneter der CDU bitte ich Sie um eine klare Stellungnahme zum Stand der FSD-Freigabe (Full Self-Driving Supervised) in Deutschland.

Warum hängt Deutschland bei der Zulassung von Tesla FSD deutlich hinterher? Länder wie die Niederlande, Belgien, Dänemark, Litauen und Estland haben die niederländische RDW-Typgenehmigung bereits anerkannt. Weltweit wurden über 12 Milliarden Kilometer mit FSD gefahren, allein in der EU über 50 Millionen km. Zählen diese realen Daten für das KBA und die Bundesregierung nicht?

Besonders unverständlich ist das angesichts erfolgreicher Pilotprojekte in Deutschland selbst: In der Modelregion Prüm / Eifelkreis Bitburg-Prüm (Rheinland-Pfalz) fahren seit Monaten Tesla Model Y mit aktivem FSD Supervised als Shuttle für Schüler und Senioren – ein Kooperationsprojekt mit lokalen Behörden, das reibungslos läuft und zeigt, dass die Technik auch auf engen Landstraßen funktioniert.

Erteilt Deutschland eine allgemeine Zulassung

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Antwort von CDU

Sehr geehrter Herr W.

Vielen Dank für Ihre Anfrage zur Zulassung von Tesla‑Fahrzeugen mit dem System „FSD Supervised“.

Das Bundesministerium für Verkehr misst dem Hochlauf des autonomen Fahrens und der Vereinfachung von Zulassungsregelungen eine hohe Bedeutung bei. Die niederländische Genehmigungsbehörde RDW hat für mit dem System „FSD Supervised“ ausgestattete Fahrzeuge von Tesla eine Genehmigung nach Artikel 39 der Verordnung (EU) 2018/858 erteilt. Dabei handelt es sich um eine Ausnahmegenehmigung. Sie ermöglicht es Herstellern, Fahrzeuge oder Fahrzeugkomponenten zuzulassen, die auf neuen, innovativen Konzepten beruhen und von bestehenden europäischen Vorschriften zur Typgenehmigung abweichen. Eine Genehmigung nach Artikel 39 ist nicht automatisch in jedem Mitgliedstaat der Europäischen Union gültig.
Die Niederlande haben die Europäische Kommission sowie die übrigen Mitgliedstaaten über die Erteilung dieser Ausnahmegenehmigung informiert und die Genehmigungsunterlagen übermittelt. Diese Unterlagen werden derzeit gemeinsam mit dem Kraftfahrt‑Bundesamt (KBA) mit Blick auf Verkehrssicherheitsaspekte ausgewertet. Dem KBA wird voraussichtlich noch im Juli ein Tesla‑Fahrzeug zur eigenständigen Erprobung des Systems zur Verfügung gestellt, um eine fundierte deutsche Position dazu zu erarbeiten.

Die Entscheidung über die Typgenehmigung erfolgt nach einer Abstimmung über die europaweite Genehmigung des Systems „FSD Supervised“ im Rahmen des Technical Committee – Motor Vehicles. Bei einem positiven Votum erlässt die Europäische Kommission einen Durchführungsrechtsakt, der die niederländische Genehmigungsbehörde ermächtigt, eine in der gesamten Europäischen Union gültige Typgenehmigung zu erteilen.

Mit freundlichen Grüßen
Christian Hirte

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