Frage an Christian Lindner bezüglich Soziale Sicherung

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Christian Lindner
FDP
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Frage von Hans-Werner K. •

Frage an Christian Lindner von Hans-Werner K. bezüglich Soziale Sicherung

Sehr geehrter Herr Lindner,

Zum Thema Bürgergeld möchte ich folgende Fragen stellen.
1. Wie hoch schätzen Sie die Personalfreisetzungsmöglichkeiten bei den verschiedenen Behörden und wie soll sich der Abbau vollziehen?
2. Wieviel Jahre dauert die Umstellung und wie gehen Sie mit Anwartschaftzeiten um, die verfassungsrechtlich garantiert sind.
3. Mus von dem Bürgergeld noch die Krankenkasse bezahlt werden, was ja einem radikalen Sozialabbau gleichkommen würde und ebenfalls verfassungsrechtlich bedenklich wäre.
4.Gilt das Bürgergeld auch für ausgeschiedene Abgeordnete?

Vielen Dank für Ihre Antwort und Mühe.

Mit freundlichen Grüßen
H.w.Keller

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Antwort von
FDP

Sehr geehrter Herr Keller,

vielen Dank für Ihre Fragen zum Thema Bürgergeld, die ich in der von Ihnen vorgegebenen Reihenfolge beantworten möchte.

1. Derzeit existieren unzählige Anlaufstellen für eine Vielzahl von Sozialleistungen. Die Unterstützungsbedürftigkeit wird nicht einheitlich von einer Stelle geprüft, sondern mehrfach. Allein für die Abwicklung des Kindergeldes sind mehr als 16.000 Familienkassen zuständig. Hinzu kommen Sozialämter, Wohngeldstellen u.v.m. Das Bürgergeld sieht vor, die steuerfinanzierten Sozialleistungen vollständig im Finanzamt zu bündeln und dort zu verrechnen. Dies führt zu Kostenreduktionen auf der einen und mehr Transparenz für die Bürger auf der anderen Seite. Eine exakte Quantifizierung kann ich allerdings hier nicht leisten. Unter anderem dafür hat die christlich-liberale Koalition einen Prüfauftrag für die Bundesregierung verabredet.

2. Auch hinsichtlich der Umsetzungsdauer muss ich auf den noch nicht abgeschlossenen Prüfauftrag verweisen.

3. Die FDP will bekanntlich die Finanzierung des Gesundheitssystems auf eine Prämie umstellen, die die Versicherungen erheben. Über das Steuer- bzw. Bürgergeldsystem wird dann ein Sozialausgleich sichergestellt. Kein bedürftiger Bürger darf ohne ausreichenden Versicherungsschutz bleiben. Ihre Befürchtungen sind also unbegründet.

4.Das Bürgergeld unterstützt dort, wo Hilfe notwendig ist. Das gilt für alle Bürgerinnen und Bürger, und somit - nötigenfalls - auch für ausgeschiedene Abgeordnete.

Mit freundlichen Grüßen
Christian Lindner

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