Das Netzwerkdurchsuchungsgesetz wurde zum oft zitierten Vorbild in Ländern wie Russland etc. Nun gibt es auch einen Staatstrojaner made in Germany. Wie soll es nach Ihren Dafürhalten weitergehen?

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Frage von Felix H. •

Das Netzwerkdurchsuchungsgesetz wurde zum oft zitierten Vorbild in Ländern wie Russland etc. Nun gibt es auch einen Staatstrojaner made in Germany. Wie soll es nach Ihren Dafürhalten weitergehen?

Das Netzwerkdurchsuchungsgesetz wurde zum oft zitierten Vorbild in Ländern wie Russland etc. Nun gibt es auch einen Staatstrojaner made in Germany. Wie soll es nach Ihren Dafürhalten weitergehen? Was würden Sie sonst in den Bereichen vorschlagen, ggf. mittragen? Sind diese Anliegen datenschutz-, unionsrechtskonform und werden Sie bei Regierungsbeteiligung die Initiativen auch weiter in Richtung der mehrfach verfassungsgerichtlich gekippten Vorratsdatenspeicherung etc. ausbauen wollen? Wie stehen Sie dazu, dass das Netzwerkdurchsuchungsgesetz made in Germany in Russland etc. als Vorbild zitiert und nachgeahmt wird? https://rsf.org/en/news/russian-bill-copy-and-paste-germanys-hate-speech-law

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Sehr geehrter Herr H.,

haben Sie vielen Dank für Ihre Frage.

Wir Freie Demokraten lehnen die potentiell lückenlose digitale Überwachung der Menschen durch den Einsatz von
„Staatstrojanern“, insbesondere zur nachrichtendienstlichen Aufklärung, ab. Solange nicht sichergestellt ist, dass der
Kernbereich der privaten Lebensgestaltung der Menschen geschützt ist, hat ihr Einsatz zu unterbleiben. Für Quellentelekommunikationsüberwachung (Quellen-TKÜ) und Online-Durchsuchung muss derselbe Maßstab gelten.

Klar ist: Wir Freie Demokraten lehnen die anlasslose Speicherung personenbezogener Daten ab. Dies gilt insbesondere für die anlasslose Speicherung aller Telekommunikationsverbindungsdaten auf Vorrat. Eine solche Vorratsdatenspeicherung stellt alle Bürgerinnen und Bürger unter Generalverdacht. Nach Ansicht des Europäischen Gerichtshofs verstößt sie daher gegen die europäischen Grundrechte. Stattdessen schlagen wir Quick-Freeze-Verfahren als grundrechtsschonende Alternative vor. Dabei können im Verdachtsfall bestimmte Daten auf richterliche Anordnung gesichert werden.

Wie wir das Datenschutzrecht im Detail weiterentwickeln wollen, können Sie gern in unserem Wahlprogramm nachlesen. Schauen Sie doch gerne mal rein: https://www.fdp.de/sites/default/files/2021-08/FDP_BTW2021_Wahlprogramm.pdf

Mit freundlichen Grüßen

Christian Lindner

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