Ist es möglich die Nebentätigkeit der Bundestagsabgeortneten auf 450 Euro zu begrenzen? Gleiches Recht für alle.

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Frage von Josef Bernhard S. •

Ist es möglich die Nebentätigkeit der Bundestagsabgeortneten auf 450 Euro zu begrenzen? Gleiches Recht für alle.

Ich darf auch nur 450 Euro hinzuverdienen.
Besser wäre es dieses unliberale System abzuschaffen!

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Antwort von
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Sehr geehrter Herr Schweers, 
        
haben Sie vielen Dank für Ihre Frage. 
        
Ich bin mir nicht ganz sicher, in welcher beruflichen Situation Sie sich befinden. Grundsätzlich unterliegen Nebenverdienste zum jeweiligen "Hauptberuf" keinen gesetzlichen Beschränkungen. Bei einem Verdienst von über 450 Euro monatlich entfallen lediglich die entsprechenden Steuer- und Abgabenprivilegien eines "Minijobs" - das ist bei Abgeordneten aber nicht anders. Alle Nebenverdienste werden regulär und voll versteuert.
        
Bei Beziehern von ALG II gibt es hingegen deutlich strengere Beschränkungen. Wer hier über 100 Euro monatlich verdient, muss für jeden weiteren Euro 80 Cent an den Staat abgeben. Das ist ungerecht und leistungsfeindlich. Daher wollen wir gerade im Bereich der Hinzuverdienstmöglichkeiten bei Hartz IV deutlich mehr Flexibilität ermöglichen. Jede zusätzliche Stunde Arbeit muss sich lohnen. Daher hat unsere Fraktion bereits einen umfassenden Antrag für die Ablösung von Hartz IV durch das flexiblere, einfachere und leistungsgerechtere Modell des Liberalen Bürgergeldes im Deutschen Bundestag eingebracht: https://www.fdpbt.de/initiative/antrag-liberales-buergergeld-einfuehren-einstiegs-und-aufstiegsdynamik-im-arbeitsmarkt
        
Freundliche Grüße
        
Christian Lindner

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