Sehr geehrter Herr Lindner, Können Sie außer den im Sommerinterview genannten auch plausible Gründe für Ihre geplante Steuersenkung bei besser Verdienenden nennen oder meine Argumentation widerlegen?

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Christian Lindner
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Frage von Eric G. •

Sehr geehrter Herr Lindner, Können Sie außer den im Sommerinterview genannten auch plausible Gründe für Ihre geplante Steuersenkung bei besser Verdienenden nennen oder meine Argumentation widerlegen?

Im Sommerinterview 2021 haben Sie als Grund für die von der FDP geplante Steuerentlastung für besser Verdienende vor allem Anschaffungen wie z.B 3D-Drucker und Drohne bei Handwerkern angeführt.
Da diese Anschaffungskosten vom zu versteuernden Einkommen abgezogen werden (da Betriebsausgabe), führt meiner Meinung nach eine entsprechende Steuerentlastung nicht zu mehr Betriebsvermögen das investiert wird, was Ihrer Argumentation entspricht, sondern zu mehr Privatvermögen das nicht betrieblich investiert wird.
Ich gehe davon aus, dass ein Handwerker alle Anschaffungen die sein Umsatz zulässt tätigt, da er alle Kosten die damit verbunden sind nicht versteuern muss und dadurch Steuern spart, vollkommen unabhängig vom Steuersatz. Es ist meiner Meinung nach sogar so, dass eine betriebliche Investition bei hohem Steuersatz mehr Steuern spart als bei niedrigem Steuersatz und damit ein hoher Steuersatz mehr Anreiz zur Investition darstellt als ein niedriger Steuersatz.

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Antwort von
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Sehr geehrter Herr Geiß, 

vielen Dank für Ihre Nachricht. 
        
Das stimmt nicht ganz. Investitionen in neue Anlagen mindern das zu versteuernde Einkommen eines Unternehmens - auch einer Personengesellschaft - nicht unmittelbar, sondern müssen aus den laufenden Gewinnen gestemmt werden. Periodengerecht werden Sie dann über ihre Nutzungsdauer abgeschrieben (sofern sie sich abnutzen), aber stellen eben zum Zeitpunkt der Anschaffung eine erhebliche Belastung dar.

Bitte berücksichtigen Sie zudem eines: Die Abschaffung des Solidaritätszuschlags ist keine „Steuerentlastung für Besserverdienende“, sondern ein Gebot der Verfassung. Er ist nämlich inzwischen nach unserer Auffassung nicht mehr mit dem Grundgesetz vereinbar.

Wenden Sie sich dazu gerne auch für einen detaillierten Austausch an unsere Steuerexpertin und Vorsitzende des Finanzausschusses Katja Hessel (katja.hessel@bundestag.de). 
        
Freundliche Grüße
        
Christian Lindner

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