Wie lassen sich rechtsmissbräuchlicher Abmahnungen weiter eindämmen?

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Christian Lindner
FDP
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Frage von Joachim D. •

Wie lassen sich rechtsmissbräuchlicher Abmahnungen weiter eindämmen?

Sehr geehrter Herr Lindner,

das Gesetz zur Stärkung des fairen Wettbewerbs ist seit einiger Zeit in Kraft. Denken Sie, dass das Gesetz sein Ziel erreicht hat oder würden Sie gerne nachbessern? Gute Vorschläge wurden ja schon öffentlich diskutiert - wie z.B.:

- das "notice-and-take-down"-Verfahren
- ein Abmahn-Register
- eine Vertragsstrafenregelung, die sich an der Leistungsfähigkeit des Abgemahnten orientiert

Wird die FDP sich für obige Ideen einsetzen?

Vielen Dank

Joachim D.

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Antwort von
FDP

Sehr geehrter Herr D.,

im Namen von Christian Lindner danke ich Ihnen vielmals für Ihre Frage.

Es ist für uns ein wichtiges Anliegen, das deutsche Abmahnwesen fairer und einfacher zu gestalten. Unsere Fraktion hat hierzu in der vergangenen Legislatur ein eigenes Konzept entwickelt und im Zuge der Gesetzesberatungen einen entsprechenden Antrag eingebracht: https://www.fdpbt.de/initiative/antrag-massnahmen-fuer-mehr-fairness-ab…;

Auch wenn das Gesetz zur Stärkung des fairen Wettbewerbs einige Verbesserungen gebracht hat, besteht weiterhin Nachbesserungsbedarf. Wettbewerbsrechtliche Abmahnungen dürfen nicht missbraucht werden. Sinnvoll ist deshalb ein Systemwechsel beim Ersatz der Abmahnkosten. Wir haben in der letzten Legislaturperiode daher vorgeschlagen, dass für die erste Abmahnung in aller Regel keine Abmahnkosten geltend gemacht werden können, sofern der Betroffene den Wettbewerbsverstoß nicht kannte und ihn unverzüglich abstellt. Dies würde dem von Ihnen angesprochen "notice und take down" Prinzip weitgehend entsprechen.

Nach der jüngsten Reform sieht das Gesetz gegen unlauteren Wettbewerb in einer überhöhten Vertragsstrafe einen Hinweis für eine missbräuchliche Abmahnung. Unsere Vorschläge hätten wiederum Kriterien für die Angemessenheit einer Vertragsstrafe vorgesehen, wie z. B. die finanzielle Leistungsfähigkeit des Abgemahnten.

Auch das Abmahnregister ist eine Überlegung, die zu prüfen ist, wenn missbräuchliche Abmahnungen weiterhin ein Problem bleiben.

Freundliche Grüße

Team Lindner

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