Antwort 12.06.2022 von Christian Lindner FDP
eider liegt Ihre Anfrage nicht in der Ressortzuständigkeit von Bundesfinanzminister Christian Lindner.
eider liegt Ihre Anfrage nicht in der Ressortzuständigkeit von Bundesfinanzminister Christian Lindner.
Ja, dies haben wir im Koalitionsvertrag festgeschrieben.
Leider liegt Ihre Anfrage nicht in der Ressortzuständigkeit von Bundesfinanzminister Christian Lindner.
Leider liegt Ihre Anfrage nicht in der Ressortzuständigkeit von Bundesfinanzminister Christian Lindner.
nach wie vor steht Christian Lindner zu den Leitplanken, mit denen wir im Wahlkampf geworben haben: Keine Steuererhöhung und die Einhaltung der Schuldenbremse.
Leider liegt Ihre Anfrage nicht in der Ressortzuständigkeit von Bundesfinanzminister Christian Lindner.