(...) Juli 2013 in Kraft. § 21 Absatz 4b des Änderungsgesetzes sah vor, dass die Erlaubnispflicht für die gewerbsmäßige Hundeausbildung erst zum 1. August 2014 anwendbar wurde. (...)
(...) Daten zur Zahl der Hundetrainer werden auf Bundesebene nicht erhoben. Dies gilt ebenso für Daten zu tierschutzrechtlichen Verstößen durch gewerbsmäßig bzw. ehrenamtlich tätige Hundetrainer. (...)
(...) Im Rahmen der Tierwohl-Initiative wird derzeit an der Einführung eines Tierwohllabels mit staatlicher Rahmensetzung gearbeitet. (...) Solche Verstöße gegen das Tierschutzgesetz oder die Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung sind selbstverständlich unzulässig und sollen geahndet bzw. (...)
(...) als Befürworter der repräsentativen Demokratie bin ich sehr skeptisch, was z.B. Volksentscheide auf Bundesebene angeht. (...)
(...) vielen Dank für Ihre Frage. Sie sprechen darin einen Artikel der Tageszeitung die „Welt“ an, in dem über die Finanzierung des Salafismus in Deutschland durch Saudi-Arabien berichtet wird. (...)
(...) danke für Ihre Nachfragen zur Hundeausbildung. Die tierschutzrechtliche Erlaubnispflicht für gewerbliche Hundeschulen ist ein wichtiger Schritt, um den Tierschutz im Rahmen der Hundeausbildung zu verbessern und eine tierschutzgerechte Ausbildungspraxis zu gewährleisten. Ähnliche tierschutzrechtliche Erlaubnisvorbehalte bestehen auch für andere Tätigkeiten mit Tieren, wie für das gewerbsmäßige Halten und Züchten von Wirbeltieren (ausgenommen landwirtschaftliche Nutztiere) oder das gewerbsmäßige Unterhalten eines Reit- und Fahrbetriebs. (...)