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Warum ist es für Innenminister+Justizminister der Länder nicht verpflichtend eine Liste der Begnadigungen und die vorgebrachte Begründungen mit einer transparenten Veröffentlichung zu führen?

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Christin Willnat
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Frage von Jochen T. •

Warum ist es für Innenminister+Justizminister der Länder nicht verpflichtend eine Liste der Begnadigungen und die vorgebrachte Begründungen mit einer transparenten Veröffentlichung zu führen?

https://www.geo.de/wissen/wie-funktionieren-begnadigungen-in-deutschland--35276908.html
In der Theorie kann eine Person im Rang des Innenminister/Justizminister mit Befugnis zur Begnadigung, ohne Veröffentlichungszwang und daher ohne parlamnentarische Kontrolle durch Oppositionsparteien grundsätzlich alle Strafmaße, auch Mörder und Terroristen zum persönlichen Vorteil begnadigen und das wirft enorme Fragen zur Rechtsstaatlichkeit auf! Da es mittlerweile Parteien gibt, die vom Verfassungsschutz und Teilen gesichert Rechtsextrem sind und die so etwas ausnutzen könnten, mache ich diese Anfrage. Einen politischen Missbrauch der Justiz gab es in Deutschland gab es historisch bereits unter der NSDAP dieser Aspekt spielte eine große Rolle bei der Schoa.
https://www.staatsanzeiger.de/landesgeschichte/wie-ehemalige-ns-juristen-wieder-staatsdiener-wurden/
https://www.tagesschau.de/inland/innenpolitik/afd-verfassungsschutz-rechtsextremismus-100.html

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Antwort von Die Linke

Die Länder sind nicht verpflichtet, Begnadigungen offenzulegen, weil das Grundgesetz das Begnadigungsrecht als pflichtfreie Ermessenskompetenz der Exekutive ausgestaltet. Es besteht keine verfassungsrechtliche Vorgabe, Transparenz- oder Berichtspflichten einzuführen. Deshalb kann nur der jeweilige Landesgesetzgeber solche Pflichten schaffen; eine bundesweite Verpflichtung existiert nicht.

 

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