Hebelt die Geheime Absprache von KK, Ärzten und Pharma im sog. "Bewertungsausschuss" die Politische Begrenzung von Preistreiberei und Wucher im Gesundheitswesen aus, sollte da mal was gemacht werden?

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Frage von Jochen T. •

Hebelt die Geheime Absprache von KK, Ärzten und Pharma im sog. "Bewertungsausschuss" die Politische Begrenzung von Preistreiberei und Wucher im Gesundheitswesen aus, sollte da mal was gemacht werden?

Lt.einem Hersteller von PCR Tests kosteten die max. 9Euro und nicht wie berechnet 59 Euro, so wurden billigere Preise gefordert aber weiterhin zu hohe Preise veranschlagt.So treiben KK und Pharma die Mitgliedsbeiträge durch Wucherei im Geheimen hoch und der Beitragszahler hat keine Wahl, da Pflichtversicherung ist.
Kann man da etwas politisch gegen unternehmen?Um ungerechtfertigte Gelder zu erstatten und das geheime Besprechen im "Bewertungsausschuss" beenden, den Ausschuss verpfl.transparent machen oder eben verbieten. Wer hat den Bewertungsausschuss überhaupt legitimiert und welcher Politiker/Partei trug Verantwortung hierfür, denn es ist eine Verantwortungsauslagerung weg vom gewählten Parlament zugunsten der Pharmabranche? Sollte der Verein Akkreditierte Labore in der Medizin (ALM) Lobbyverbot bekommen und beobachtet werden? Was kann die AFD tun?
https://www.tagesschau.de/investigativ/ndr-wdr/pcr-tests-111.html
https://www.tagesschau.de/investigativ/ndr-wdr/pcr-tests-113.html

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Sehr geehrter Herr T.,

vielen Dank für diese wichtige Frage.

Der Bewertungsausschuss ist ein Gremium der Selbstverwaltung des Gesundheitswesens und wird zu gleichen Teilen vom Spitzenverband der gesetzlichen Krankenversicherung und der Bundesvereinigung der Kassenärzte besetzt. Das Bundesministerium für Gesundheit hat die Rechtsaufsicht über den Bewertungsausschuss. Neben dem bundeseinheitlichen Vergütungssystem für niedergelassene Ärzte, beschließt der Bewertungsausschuss weitere Regelungen in der vertragsärztlichen Vergütung wie dem bundeseinheitlichen Orientierungswert oder Empfehlungen zur morbiditätsorientierten Bemessung der Gesamtvergütung. Die Beschlüsse sind bindend für die Kassenärztlichen Vereinigungen und die gesetzlichen Krankenversicherungen.

Da in Deutschland das Prinzip der Selbstverwaltung gilt, organisieren sich Leistungserbringer in Institutionen, die neben der medizinischen Versorgung wie in diesem Fall für die finanzielle Vergütung der ambulant tätigen Ärzte zuständig sind. Parteien oder Politiker sind vordergründig hier erstmal nicht involviert. Die Mitglieder sind zur Unparteilichkeit verpflichtet. Inwieweit diese praktiziert wird, kann hinterfragt werden.

Vor allem auf die ambulant tätigen Ärzte kam in der Corona-Pandemie viel mehr Arbeit und bürokratischer Aufwand zu. Es bestand eine unbekannte Situation, bei der niemand richtig wusste, wie vorzugehen ist. Zudem wurde von der Seite der Politik Angst und Panik geschürt und damit wieder ein Druck aus der Bevölkerung auf alle einbezogenen Personen generiert.

Seit 2012 unterliegen die Beschlüsse des Bewertungsausschusses der Veröffentlichungspflicht. Sie sind im Deutschen Ärzteblatt oder auf der Internetseite des Institutes des Bewertungsausschusses einzusehen. Es bestehen also keine geheimen Absprachen.

Der Erweiterte Bewertungsausschuss, wird als Schiedsgremium eingesetzt, wenn zwischen GKV-Spitzenverband und Kassenärztlicher Bundesvereinigung kein Konsens erzielt werden kann. Dieser Erweiterte Bewertungsausschuss hatte am 10. Juni 2020 festgelegt, dass ab 1. Juli 2020 die Kosten für einen PCR-Test von 59,00 € auf 39,40 € abgesenkt und auf 5 Testungen/Behandlungsfall begrenzt wird, da die damalige Kapazität von 1 Million Testungen pro Woche aufgrund des Wirtschaftlichkeitsgebotes zu einer unzumutbaren Belastung der gesetzlichen Krankenversicherung wurde. Seit 1. Januar 2023 werden nur noch 27,30 € für diesen Test erstattet. Diese Kosten können auch nur Fachärzten für Laboratoriumsmedizin oder für Mikrobiologie, Virologie und Infektionsepidemiologie berechnen.

Mehr als sechs Milliarden Euro haben die PCR-Tests in der Pandemie bisher gekostet. Nach Recherchen von WDR, NDR und Süddeutsche Zeitung von mehr als tausend Seiten interner Ministeriumsunterlagen hätte Deutschland und seine Krankenkassen Milliarden sparen können. Die Unterlagen zeigen, wie der Lobbyverband „Akkreditierte Labore in der Medizin“ (ALM) erfolgreich daran gearbeitet hat, die Preise für PCR-Tests möglichst lange hoch zu halten. Der Verband hätte zudem Gesetze über PCR-Tests beeinflusst und so während der Pandemie Milliarden verdient, denn die horrenden Preise wurden von niemandem überprüft. Wir verurteilen dieses Vorgehen scharf.

Erneut zeigt sich, dass der Sumpf aus Parteienfilz und Lobbyismus bei den Altparteien überall existiert und der brave Steuerzahler dabei immer der Verlierer ist. Umso schwerer wiegt deshalb das Gutachten von Professor Ulrike Kämmerer zur Untauglichkeit der PCR-Tests vom 1. Januar 2023. Sie kommt darin zu dem Ergebnis, dass ein positiver PCR-Test epidemiologisch betrachtet zu keinem Zeitpunkt tauglich war, eine Infektion und vor allem eine Infektiosität mit SARS-CoV-2 zu erkennen. Trotzdem wird weiterhin uneinsichtig an einem teuren PCR-Test festgehalten, vermutlich um die Illusion einer gefährlichen Bedrohung aufrechtzuerhalten. Kämmerers Gutachten ist ein weiterer wichtiger Beitrag zur überfälligen Korrektur des Coronaregimes.

Die Skrupellosigkeit dieser Laborärzte verurteilen wir als AfD-Fraktion auf das Schärfste, da sie die Not und die Ängste in der Bevölkerung ausgenutzt haben, um maximalen Profit herauszuschlagen. Ein solches Vorgehen ist menschenverachtend. Wir fordern daher erneut ein sofortiges Ende aller Corona-Maßnahmen und einen Rücktritt aller bei diesem Vorgehen involvierten Personen.

Wenn Sie unsere bisherige Arbeit verfolgt haben, dann wissen Sie, dass die AfD bereits wiederholt einen Corona-Untersuchungsausschuss gefordert hat. Aber die aktuelle Regierung ist in keiner Weise daran interessiert, das gesamte Vorgehen in der Corona-Pandemie aufzuarbeiten. 

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Christina Baum, MdB

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