Frage an Christine Anderson bezüglich Innere Sicherheit

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Christine Anderson
AfD
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Frage von Daniel S. •

Frage an Christine Anderson von Daniel S. bezüglich Innere Sicherheit

Im AfD-Parteiprogramm erwähnt ihre Partei, dass sie eine Videoüberwachung mit Gesichtserkennung und eine Auswertung von DNA-Spuren nach körperlichen Merkmalen einführen will, die auf die Herkunft der überwachten Person zurückgeführt werden kann. Mal abgesehen von dem rassenideologischen Hintergrund, ist dies doch ebenfalls eine klare Verletzung der Artikel 3 und 4 des Grundgesetzes der Bundesrepublik Deutschland? Wie wollen sie dieses Ziel umsetzen, ohne Menschen aufgrund ihrer Herkunft zu diskriminieren oder gegen das Grundgesetz zu verstoßen?

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AfD

Sehr geehrter Herr S.,

es ist wirklich unglaublich, wo man überall „Rassismus“ wittern kann!

Meinen Sie nicht, dass Opferschutz vor Täterschutz geht?

Ihrer Meinung nach sollten also potentielle Opfer vor einem brutalen Gewaltverbrecher schon deswegen nicht geschützt werden dürfen, weil die Fahndung nach dem Täter rassistisch sein könnte.

So wie in diesem Fall?

„1400 Kinder sind in Rotherham Sexualverbrechern südasiatischer Herkunft zum Opfer gefallen. Die Behörden schauten aus Angst vor Rassismusvorwürfen weg. Viele halten Multikulti für gescheitert.“

( Quelle: www.welt.de/vermischtes/article131710087/Die-perverse-Kehrseite-des-Multikulti-Kults.html )

„Muslimgangs missbrauchen weiße, englische Mädchen“

( Quelle: www.welt.de/vermischtes/article155191504/Muslimgangs-missbrauchen-weisse-englische-Maedchen.html )

"Tausendfache Vergewaltigungen, systematisch operierende Banden“

„Offenbar versagten die Behördenmitarbeiter auch, weil sie fürchteten, als "rassistisch" oder "islamophob" zu gelten.“

( Quelle: www.n-tv.de/panorama/Acht-Rotherham-Taeter-stehen-vor-Gericht-article16499661.html )

Es ekelt mich an, dass man lieber zuschaut, wie Kinder und Jugendliche jahrelang von Bestien vergewaltigt werden, nur weil die Täter keine Engländer waren! Was sagen Sie diesen Mädchen? Sorry, da müsst ihr leider durch, sonst spielen wir der „falschen Seite“ in die Hände. Sie sollten sich wirklich was schämen!

Wo Sie einen Verstoß gegen Art. 3 GG zu sehen glauben, erschließt sich mir auch nicht.

Wenn nach allen Täter hinsichtlich ihrer biologischen Merkmale gefahndet wird, dann trifft es doch auf alle Täter gleichermaßen zu, egal ob weiß, grün oder schwarz.  Es werden also alle Täter gleich behandelt! Insofern ist der beste Schutz davor, nicht Täter zu werden!

Im Übrigen wurde schon immer nach biologischen Merkmalen gefahndet.

Oder vertreten Sie die Auflassung, dass Haarfarbe, Augenfarbe und Körpergröße keine biologischen Merkmale sind?

Ich glaube Ihr Problem besteht eher darin, dass Sie fürchten, es könnte auffallen, dass Ausländer gemessen an ihrem Anteil an der Bevölkerung überproportional häufig Täter von Gewaltverbrechen sind. Dies ist aber bedauerlicherweise der Kriminalitätsstatistik zu entnehmen:

( Quelle: www.bka.de/DE/AktuelleInformationen/StatistikenLagebilder/PolizeilicheKriminalstatistik/PKS2016/pks2016_node.html;jsessionid=C448D9481DA53683A69DE7A3C22796EB.live0612 )

„Während 1.91% der Deutschen tatverdächtig sind, ist diese Rate bei vielen anderen Ländern sehr viel höher. So ist mehr als jeder zweite Algerier tatverdächtig, insgesamt 53.26%, also fast 28 mal so oft wie Deutsche.“

„Es gibt allerdings auch erfreuliche Ausnahmen. (…) Allen voran aber
Japan mit einer Kriminalrate die 5 mal geringer ist als die der Deutschen.“

( Quelle: www.ssoar.info/ssoar/bitstream/handle/document/52080.2/ssoar-2017-renz-Drei_Chinesen_mit_dem_Kontrabass.pdf?sequence=1 )

Abgesehen davon, dass es dem Schutz potenzieller Opfer dient, nach den „wahren Tätern“ zu fahnden, ist es absolut inakzeptabel, dass bei einer "politisch korrekten" Fahndung nach „einem Mann“ grundsätzlich alle Männer unter Generalverdacht gestellt werden.

Ist es nicht der Generalverdacht, vor dem immer gewarnt wird?

Ich finde es geradezu verachtend, wie Sie Täterschutz vor Opferschutz stellen!

Richtig lustig ist aber, dass Sie den Vorwurf erheben, eine mit Hilfe von DNA Spuren erfolgende Fahndung nach körperlichen Merkmalen verstoße gegen Artikel 4 GG.

Im Artikel 4 des Grundgesetzes heißt es:

(1) Die Freiheit des Glaubens, des Gewissens und die Freiheit des religiösen und weltanschaulichen Bekenntnisses sind unverletzlich.

(2) Die ungestörte Religionsausübung wird gewährleistet.

(3) Niemand darf gegen sein Gewissen zum Kriegsdienst mit der Waffe gezwungen werden. Das Nähere regelt ein Bundesgesetz.

Ich weiß ja nicht, aber mir ist kein einziges wissenschaftliches Verfahren bekannt, dass anhand genetischer Merkmale feststellen könnte, welcher Religion man angehört!

Da kann man mal sehen, welche Blüten es treibt, wenn ideologische Verblendung zur Besessenheit wird und man überall Rassisten zu sehen glaubt!

Mit amüsierten Grüßen,

Christine Anderson

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