Sehr geehrter Herr Rasche, Artikel 41(2) des EU-Vertrages verbietet, militärische Zwecke aus dem EU-Haushalt zu finanzieren. Die "Europäische Friedensfazilität" umgeht dies. Wie stehen Sie dazu?

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Frage von Manfred D. •

Sehr geehrter Herr Rasche, Artikel 41(2) des EU-Vertrages verbietet, militärische Zwecke aus dem EU-Haushalt zu finanzieren. Die "Europäische Friedensfazilität" umgeht dies. Wie stehen Sie dazu?

Aus dem Fond werden scheinbar derzeit Rüstungsgüter für den Ukrainekrieg, z.B. über Estland finanziert. Die EU wird damit selbst zur Kriegspartei. Das ist nicht akzeptabel.

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