Wie entscheiden sie am 10.7.26?
Sehr geehrter Herr Naser
als Wählerin und Mutter von zwei kleinen Kindern bin ich fassungslos darüber, dass im Rahmen des GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetzes ausgerechnet bei der Versorgung von Kindern, Schwangeren und Familien gekürzt werden soll.
Seit Jahren wird betont, wie wichtig Familien, gute Geburtshilfe und eine verlässliche Gesundheitsversorgung seien. Sobald jedoch gespart werden soll, sind genau diese Bereiche wieder unter den ersten, die zur Disposition stehen. Zwischen politischen Sonntagsreden und tatsächlichem Handeln klafft inzwischen eine beunruhigend große Lücke.
Ich fordere Sie daher auf, am 10. Juli gegen Kürzungen in der ambulanten Versorgung sowie der Geburtshilfe zu stimmen und sich öffentlich für den Erhalt dieser Leistungen einzusetzen.
Wer heute an der Versorgung von Kindern und Schwangeren spart, verschiebt die Kosten lediglich in die Zukunft – finanziell, gesellschaftlich und menschlich. Eine Politik, die ausgerechnet die Schwäch
Sehr geehrte Frau C.,
vielen Dank für Ihre Zuschrift und dafür, dass Sie mir Ihre Sorge um die gesundheitliche Versorgung von Familien so offen schildern. Ich kann gut nachvollziehen, dass gerade bei diesen besonders sensiblen Bereichen die Sorge entsteht, notwendige Versorgung könne dem Spardruck zum Opfer fallen.
Zunächst möchte ich Ihnen ausdrücklich zustimmen: Das GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz (BStabG) ist ein Spargesetz. Es wäre falsch, diesen Charakter des Gesetzes zu verschweigen. Angesichts der finanziellen Entwicklung der gesetzlichen Krankenversicherung ist es jedoch aus meiner Sicht notwendig, kurzfristig gegenzusteuern. Die Ausgaben der GKV sind in den vergangenen Jahren deutlich schneller gestiegen als ihre Einnahmen. Für 2027 wird weiterhin mit einer erheblichen Finanzierungslücke gerechnet. Ohne Gegenmaßnahmen würden die Beiträge für die Versicherten weiter steigen.
Wichtig ist mir allerdings, einem Eindruck entgegenzutreten, der in der öffentlichen Debatte teilweise entsteht: Es wird mit dem BStabG nicht gezielt bei der ambulanten Versorgung, der Geburtshilfe oder einem anderen einzelnen Bereich gespart. Vielmehr werden grundsätzlich alle Leistungsbereiche des Gesundheitswesens in die Ausgabenbegrenzung einbezogen. Auch Krankenhäuser, Arzneimittelhersteller, Krankenkassen und weitere Akteure leisten einen Beitrag. Ziel ist es, die auseinanderdriftende Einnahmen- und Ausgabendynamik zu durchbrechen und die Ausgabenentwicklung wieder stärker an der Einnahmenentwicklung der GKV auszurichten.
Dabei geht es ausdrücklich nicht darum, notwendige Leistungen für Kinder, Schwangere oder Familien infrage zu stellen. Vielmehr müssen wir sicherstellen, dass die finanziellen Mittel der GKV dort eingesetzt werden, wo sie für die Patientinnen und Patienten tatsächlich einen entsprechenden Versorgungsnutzen schaffen. Das Gesetz sieht deshalb auch nicht ausschließlich Kürzungen vor, sondern unter anderem die Begrenzung künftiger Vergütungssteigerungen und den Abbau von Doppel- und Zusatzvergütungen, deren Nutzen nicht ausreichend belegt ist.
Mir ist bewusst, dass solche Maßnahmen für die einzelnen Leistungserbringer spürbar sein können und dass gerade in sensiblen Versorgungsbereichen genau hingeschaut werden muss. Gute und verlässliche medizinische Versorgung ist eine zentrale Errungenschaft unseres Sozialstaates. Sie dauerhaft zu erhalten, setzt aber auch voraus, dass wir ihre Finanzierung nachhaltig sichern.
Das BStabG ersetzt deshalb keine grundlegende Strukturreform. Diese muss darüber hinausgehen und unser Gesundheitswesen langfristig effizienter, bedarfsgerechter und leistungsfähiger machen. Daran müssen wir in dieser Legislaturperiode weiterarbeiten.
Ihre Sorge nehme ich deshalb ernst. Gleichzeitig halte ich es für wichtig, die aktuelle finanzielle Lage der GKV und die Tatsache anzuerkennen, dass eine Beitragssatzstabilisierung nur gelingen kann, wenn alle Bereiche und Akteure einen Beitrag leisten. Wir werden als Unionsbundestagsfraktion die Wirkung des BStabG genauestens im Blick behalten.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Christoph Naser
