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Wie setzt sich die CDU gegen Kürzungen und für den Erhalt und Ausbau einer bedarfsgerechten psychotherapeutischen Versorgung ein?

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Frage von Christiane J. •

Wie setzt sich die CDU gegen Kürzungen und für den Erhalt und Ausbau einer bedarfsgerechten psychotherapeutischen Versorgung ein?

Sehr geehrter Herr Ploß,seit 1999 bin ich in Eimsbüttel mit Kassensitz niedergelassen, vorher ich im Delegationsverfahren tätig. In diesen 30 Jahren haben Psychotherapeut*innen in Hamburg Strukturen aufgebaut, um psychische Erkrankungen zu entstigmatisieren und genauso gut zu versorgen wie somatische Erkrankungen. Durch die willkürlichen Honorarkürzungen der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) um 4,5 % seit dem 1.4.26 wird die ambulante Versorgung gefährdet. Die Einsparungen der GKV durch die Kürzungen betragen im Jahr 2026 nur 0,04 %. Die behauptete Honorarsteigerung von über 50 % seit 2012 reduziert sich nach Abzug der durchschnittlichen Inflationsrate auf 1,32 Prozent pro Jahr bei der Facharztgruppe mit geringsten Einkommen. Der Psychotherapiebedarf steigt bei Kindern, Jugendlichen u. Erwachsenen. Stationär wird es viel teurer. Bitte setzen Sie sich gegen Kürzungen und für eine bedarfsdeckende und angemessen vergütete ambulante Versorgung ein. Vielen Dank.Christiane J.

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Antwort von CDU

Die Vergütung psychotherapeutischer Leistungen wird nicht politisch festgelegt, sondern von den Selbstverwaltungspartnern im Bewertungsausschuss nach gesetzlichen Vorgaben vereinbart. Grundlage sind regelmäßig überprüfte Kostendaten, insbesondere des Statistischen Bundesamts.

Auf dieser Basis wurde zuletzt eine Absenkung um 4,5 % beschlossen, bei gleichzeitig deutlicher Erhöhung der Zuschläge für Personalkosten, sodass die tatsächliche Minderung je nach Praxis geringer ausfallen kann. Die Entscheidung ist für viele belastend. Sie wird rechtlich geprüft, zudem ist eine Klage angekündigt. Unabhängig davon bleibt eine bedarfsgerechte psychotherapeutische Versorgung ein zentrales Anliegen.

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