Als treuer SPD-Wähler bin ich enttäuscht über den Entwurf des neuen Tierschutzgesetzes. Warum werden schmerzhafte Praktiken und Tierquälerei nicht verboten? Welche echten Verbesserungen sind geplant?

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Christoph Schmid
SPD
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Frage von Sascha B. •

Als treuer SPD-Wähler bin ich enttäuscht über den Entwurf des neuen Tierschutzgesetzes. Warum werden schmerzhafte Praktiken und Tierquälerei nicht verboten? Welche echten Verbesserungen sind geplant?

Ich war bislang recht treuer SPD-Wähler, aber wenn das geplante Tierschutzgesetz so kommt, kann ich die SPD in Zukunft nicht mehr wählen.

Gerade wenn man den Kanzler stellt ist es einfach inakzeptabel, die vielen Missstände nicht ansatzweise zu adressieren.

Warum sind Langstrecken-Tiertransporte in Länder außerhalb der EU weiterhin erlaubt?

Ebenso schmerzhafte Amputationen ohne Betäubung, wie das Kastrieren von Lämmern und das Schwanzkürzen bei Ferkeln?

Warum gibt es Ausnahmen beim Verbot der Anbindehaltung von Rindern und Greifvögeln?

Warum wird die Privathaltung exotischer Wildtiere wie Affen und Schlangen nicht komplett untersagt?

Wildtiere dürfen weiterhin im Zirkus auftreten, trotz der offensichtlichen Tierquälerei, und der Verkauf von Tieren über Online-Plattformen bleibt erlaubt, obwohl die Tierheime überfüllt sind.

Warum wird kein bundesweites Tierschutz-Verbandsklagerecht eingeführt?

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Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr B.,

vielen Dank für Ihre Anfrage zum Entwurf des neuen Tierschutzgesetzes. Auch die SPD-Bundestagsfraktion hatte aus dem grüngeführten Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft einen ambitionierteren Gesetzentwurf erwartet. Am Ende hat aber auch die FDP innerhalb der Abstimmung der Bundesregierung bestimmte Punkte verwässert. Wenn der Gesetzentwurf im September in die parlamentarische Beratung geht, werden die Verhandler:innen der SPD-Bundestagsfraktion deshalb einzelne Punkte in den Beratungen nochmals aufgreifen und für Verbesserungen kämpfen. Zum jetzigen Zeitpunkt kann ich Ihnen daher nur zum aktuellen Stand Auskunft geben, im Rahmen der parlamentarischen Beratungen sind noch Änderungen am Tierschutzgesetz möglich

Nun zu Ihren konkreten Fragen:

Langstrecken-Tiertransporte: Es gibt erhebliche rechtliche und politische Herausforderungen, diese Transporte zu unterbinden. Tierrechtsexperten und auch die Berichterstatterin für Tierschutz der SPD-Bundestagsfraktion setzen sich deshalb intensiv dafür ein, diese Praxis zu beenden. Unser Ziel ist es, ein Verbot dieser Transporte rechtssicher zu verankern. Bereits jetzt hätte das Bundeslandwirtschaftsministerium die Möglichkeit, den Stopp dieser Transporte über eine Verordnung umzusetzen, argumentiert aber damit, dass dies nicht mit dem EU-Recht zu vereinbaren sei. Dies wird nun zu prüfen sein.

Eingriffe bei Lämmern und Ferkeln: Bestimmte Eingriffe an Tieren in der Landwirtschaft, die Schmerzen, Leiden oder Schäden nach sich ziehen, werden entweder verboten – wie das Kürzen der Schwänze bei Lämmern – oder nur noch mit entsprechender Betäubung – wie das Ausbrennen der Hornanlagen bei Kälbern – oder nur in Einzelfällen sowie unter bestimmten Voraussetzungen – wie das Schwänzekupieren bei Schweinen – erlaubt. Ein wichtiger Bestandteil der Verschärfungen ist der Nachweis dafür, dass die zukünftig noch erlaubten Eingriffe tatsächlich zum Schutz der Tiere unerlässlich sind. 

Anbindehaltung: Diese wird grundsätzlich verboten. Für die Anbindehaltung von Rindern gibt es eine Übergangslösung, die insbesondere Rücksicht auf bayerische (Berg-)Bauern nimmt. Folgende Regelung ist geplant: Die ganzjährige Anbindehaltung wird in zehn Jahren verboten, die sogenannte „Kombihaltung“ bleibt unter bestimmten Bedingungen erlaubt. Diese soll künftig nur noch für landwirtschaftliche Betriebe mit höchstens 50 Rindern, die älter als sechs Monate sind, erlaubt sein. Die Rinder müssen in der Weidezeit einen ständigen Zugang zur Weide und außerhalb der Weidezeit mindestens zwei Mal in der Woche Auslauf auf einem Freigelände haben. Diesen Kompromiss zugunsten der kleinteiligen Landwirtschaft halte ich für vertretbar, um diesen Familienbetrieben eine wirtschaftliche Zukunft aufzuzeigen. Für Greifvögel ist bis zum Erlass einer Rechtsverordnung ebenfalls eine Übergangsregelung vorgesehen, die unter anderem regelmäßige Freiflüge vorsieht sowie eine Anbindevorrichtung, die Möglichkeiten zum Fliegen bietet unter der Vorgabe, dass keine Schmerzen, Schäden oder erhebliche Leiden verursacht werden. 

Privathaltung exotischer Tiere: Ich persönlich halte wenig davon, einen Affen oder eine Schlange zu Hause zu halten. Hier waren aber keine weitergehenden Vereinbarungen möglich, ebenso wie bei den Zirkustieren. Die SPD würde hier gerne eine Positivliste für die Haltung von Wildtieren erarbeiten. 

Zirkustiere: Fakt ist, dass in reisenden Zirkussen nicht alle Tiere art- und verhaltensgerecht gehalten werden können. Daher soll bei Giraffen, Elefanten, Nashörnern, Flusspferden, Affen, Großbären, Großkatzen sowie Robben die Haltung und/oder das Zuschaustellen an wechselnden Orten grundsätzlich verboten werden. Für bereits vorhandene Tiere gilt ein Bestandsschutz, die Neuanschaffung soll nur noch ausnahmsweise möglich sein. 

Online-Plattformen: Scheinbar hat sich auch beim Kauf eines Haustieres das Einkaufsverhalten der Menschen geändert und so werden auch im Internet Haustiere zum Verkauf angeboten. Für eine Kontaktaufnahme und erste Infos über ein Tier halte ich das auch für vertretbar, vor einem Kauf sollte aber immer eine persönliche Kontaktaufnahme und das Ansehen des Tieres stehen. Zum Schutz von Tieren und Kund:innen vor betrügerischen und kriminellen Absichten müssen Anbieter:innen von lebenden Tieren ihre Daten bei der Online-Plattform hinterlegen. Ein komplettes Verkaufsverbot über das Internet ist leider unrealistisch, auch wenn ich persönlich den Onlinehandel mit Tieren kritisch sehe. 

 

Ich möchte nochmals darauf hinweisen, dass sich im parlamentarischen Verfahren noch Änderungen ergeben können, Ihre Anmerkungen gebe ich anonymisiert gerne an die zuständigen Fachpolitiker:innen weiter. Hervorheben möchte ich auch die Erfolge und Fortschritte, die mit der Novelle des Tierschutzgesetzes erreicht werden können: Verbesserungen beim Tierschutz (z.B. Konkretisierungen Qualzuchten, Schließung von Rechts- und Vollzugslücken), Einführung eines kameragestützten Überwachungssystems in Schlachthöfen, Obligatorische Kennzeichnung und Registrierung von Hunden, Aktualisierung der Leitlinien für Tierbörsen und nicht zuletzt die Schaffung des Amtes eines Tierschutzbeauftragten. 

Mit freundlichen Grüßen

Christoph Schmid, MdB

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