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Finden Sie die Gesundheitsreform tatsächlich ausgewogen?

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Christos Pantazis
SPD
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Frage von Bernadette L. •

Finden Sie die Gesundheitsreform tatsächlich ausgewogen?

Sehr geehrter Herr Pantazis,
ambulante Psychotherapeuten sind bereits seit 1.4.26 ungerechtfertigt um 4,5% im Honorar gekürzt worden. Diese Entscheidung beruht auf falschen Berechnungsgrundlagen und lässt empirisch belastbare Daten außen vor (ich lasse Ihnen und Ihrer Partei gerne entsprechend empirische Daten zukommen!). Nun sollen wir zusätzlich und damit auch überproportional die Sparlast der Gesundheitsreform tragen? Wo bitte ist das eine ausgewogene Reform? Wir sind keine Kostentreiber im Gesundheitssystem! Einsparung an falscher Stelle mit garantierter Versorgungsverschlechterung und höheren Folgekosten für Alle.
Politisch fassungslose Grüße,
Dipl.-Psych. Bernadette L.

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Antwort von SPD

Sehr geehrte Frau L.,

vielen Dank für Ihre Nachricht und die sehr offene Schilderung Ihrer Kritik. Ich kann gut nachvollziehen, dass viele Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten die aktuellen Entwicklungen mit großer Sorge betrachten. Dabei werden die zum 1. April 2026 wirksam gewordenen Vergütungsänderungen und die nun diskutierten Maßnahmen zur Stabilisierung der gesetzlichen Krankenversicherung vielfach als Gesamtbelastung wahrgenommen. Diese Wahrnehmung nehme ich sehr ernst.

Sie haben recht: Die ambulante psychotherapeutische Versorgung gehört nicht zu den wesentlichen Kostentreibern der gesetzlichen Krankenversicherung. Gleichzeitig ist sie für viele Patientinnen und Patienten unverzichtbar. Psychotherapie kann Leid verringern, Chronifizierungen verhindern, Erwerbsfähigkeit erhalten und oftmals auch kostenintensive Folgeleistungen vermeiden. Deshalb müssen die Auswirkungen jeder Reform auf diesen Versorgungsbereich besonders sorgfältig geprüft werden. Zugleich ist es mir wichtig, die unterschiedlichen Ebenen klar voneinander zu trennen. Die Vergütungsänderungen zum 1. April 2026 wurden nicht durch den Bundestag oder die Bundesregierung beschlossen, sondern im Rahmen der gemeinsamen Selbstverwaltung durch den Erweiterten Bewertungsausschuss. Die aktuell laufenden Beratungen zum GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz verfolgen dagegen das Ziel, die Finanzlage der gesetzlichen Krankenversicherung zu stabilisieren und einen weiteren starken Anstieg der Beiträge zu begrenzen.

Für mich steht dabei fest: Eine nachhaltige Stabilisierung der GKV darf nicht zulasten einer guten und verlässlichen Versorgung gehen. Deshalb werde ich im parlamentarischen Verfahren sehr genau darauf achten, ob einzelne Maßnahmen unbeabsichtigte negative Folgen für die psychotherapeutische Versorgung oder die wirtschaftliche Tragfähigkeit der Praxen haben. Gerne können Sie mir auch die von Ihnen angesprochenen empirischen Daten zukommen lassen. Solche Rückmeldungen aus der Praxis sind für die parlamentarische Bewertung von großem Wert und helfen dabei, die tatsächlichen Auswirkungen geplanter Regelungen besser einzuschätzen. Mein Maßstab bleibt eine Reform, die finanzielle Stabilität und Versorgungssicherheit gleichermaßen gewährleistet. Dazu gehört auch, Belastungen fair zu verteilen und die Bedeutung der ambulanten psychotherapeutischen Versorgung angemessen zu berücksichtigen.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Christos Pantazis, MdB

 

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