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Wie viele Zuschriften von Patienten und Psychotherapeuten haben Sie seit der Vorstellung des GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetzes zum Thema Psychotherapie erhalten? Welche davon haben Sie bewegt?

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Christos Pantazis
SPD
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Frage von Franziska B. •

Wie viele Zuschriften von Patienten und Psychotherapeuten haben Sie seit der Vorstellung des GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetzes zum Thema Psychotherapie erhalten? Welche davon haben Sie bewegt?

Sehr geehrter Herr Pantazis, wie können Bürgerinnen und Bürger sowie Betroffene ihre Erfahrungen und Vorschläge aus Ihrer Sicht am sinnvollsten in den weiteren Gesetzgebungsprozess einbringen?

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Antwort von SPD

Sehr geehrte Frau B.,

vielen Dank für Ihre Frage und Ihr Interesse an der psychotherapeutischen Versorgung. Seit der Vorstellung des GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetzes haben mich und mein Büro zahlreiche Zuschriften von Patientinnen und Patienten, Angehörigen sowie Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten erreicht. Eine gesonderte statistische Erfassung ausschließlich der Zuschriften zum Thema Psychotherapie führen wir allerdings nicht. Deshalb möchte ich Ihnen keine konkrete Zahl nennen, die sich nicht belastbar belegen lässt.

Besonders bewegt haben mich die persönlichen Schilderungen von Betroffenen, die teilweise bereits lange auf einen Therapieplatz warten und große Sorge haben, dass sich der Zugang zu psychotherapeutischer Versorgung weiter erschweren könnte. Ebenso eindrücklich waren die Rückmeldungen von Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten, die beschrieben haben, welche Auswirkungen veränderte Vergütungsbedingungen auf ihre Praxen und damit mittelbar auf die Versorgung ihrer Patientinnen und Patienten haben können. Diese Rückmeldungen haben wir sehr ernst genommen. Sie waren neben den fachlichen Beratungen und dem intensiven Austausch mit den psychotherapeutischen Verbänden ein wichtiger Bestandteil unserer parlamentarischen Arbeit. Als SPD-Bundestagsfraktion haben wir uns im Gesetzgebungsverfahren insbesondere dafür eingesetzt, die Versorgungssicherheit und -kontinuität in der Psychotherapie zu gewährleisten. Nicht alle von uns angestrebten Verbesserungen konnten unmittelbar im Gesetz umgesetzt werden. Deshalb haben wir gemeinsam mit unserem Koalitionspartner einen Entschließungsantrag auf den Weg gebracht, mit dem die Bundesregierung aufgefordert wird, unmittelbar nach der parlamentarischen Sommerpause weitere gesetzliche Verbesserungen für die psychotherapeutische Versorgung vorzulegen. Dabei geht es insbesondere darum, begonnene Behandlungen verlässlich abzusichern und für besonders versorgungsrelevante psychotherapeutische Leistungen zusätzliche extrabudgetäre Vergütungsregelungen zu schaffen. Für mich ist entscheidend, dass notwendige psychotherapeutische Behandlung auch künftig verlässlich und bedarfsgerecht erreichbar bleibt.

Zur zweiten Frage: Bürgerinnen und Bürger sowie Betroffene können und sollen sich unmittelbar an Abgeordnete wenden - mit persönlichen Erfahrungen ebenso wie mit konkreten Vorschlägen. Besonders hilfreich sind Rückmeldungen, die möglichst konkret beschreiben, wo in der Versorgung Probleme auftreten und welche Auswirkungen gesetzliche Regelungen in der Praxis haben. Auch der Austausch über Patientenvertretungen, Berufs- und Fachverbände sowie im Rahmen parlamentarischer Anhörungen und Gespräche fließt in unsere Arbeit ein. Die Debatte um die Psychotherapie zeigt sehr deutlich, dass solche Rückmeldungen einen Unterschied machen können. Sie ergänzen wissenschaftliche Erkenntnisse und Verbändepositionen um die konkrete Perspektive der Menschen, die von politischen Entscheidungen unmittelbar betroffen sind.

Diesen Dialog werde ich auch im weiteren Verfahren fortsetzen. Gute Gesundheitspolitik muss sich daran messen lassen, ob sie bei den Patientinnen und Patienten ankommt und eine qualitativ hochwertige, bedarfsgerechte und verlässliche Versorgung gewährleistet.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Christos Pantazis, MdB

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