GKV für Beamte finanziell attraktiver machen, um die zugeschriebene "Sonderstellung" zu entschärfen?
Viele Beamte schätzen vermutlich die unkomplizierte Abwicklung in der GKV, entscheiden sich aber dagegen, weil sie als freiwillig Versicherte den vollen Beitrag selbst tragen müssen und damit praktisch Arbeitnehmer- und Arbeitgeberanteil aus eigener Tasche zahlen. Bei steigender Beitragsbemessungsgrenze kann der GKV-Beitrag je nach Konstellation weit über 1.000 € monatlich liegen.
Eine PKV ist für Beamte hingegen oft deutlich günstiger, da sie als beihilfekonforme Restkostenversicherung nur den Teil absichert, den die Beihilfe nicht übernimmt.
Äquivalent könnte ein beihilfekonformer GKV-Teilkostentarif die GKV auch finanziell für deutlich mehr Beamte interessant machen. Die Abrechnung könnte weiter per Gesundheitskarte erfolgen, während GKV und Beihilfestelle die Kosten digital aufteilen.
Könnte eine finanziell faire Wahlfreiheit zwischen GKV und PKV die Diskussion über die zugeschriebene "Sonderstellung" von Beamten in der Krankenversicherung entschärfen?
Sehr geehrter Herr B.,
vielen Dank für Ihre Frage und Ihren konkreten Vorschlag. Sie sprechen damit ein tatsächlich bestehendes Problem an: Beamtinnen und Beamte sollten eine echte und finanziell faire Wahlmöglichkeit zwischen gesetzlicher und privater Krankenversicherung haben.
Im gegenwärtigen System besteht hier eine strukturelle Ungleichheit. Während die individuelle Beihilfe des Dienstherrn mit einer privaten Restkostenversicherung kombiniert werden kann, müssen freiwillig gesetzlich versicherte Beamtinnen und Beamte – soweit ihr Dienstherr keine pauschale Beihilfe gewährt – ihren GKV-Beitrag grundsätzlich selbst tragen. Dadurch kann die Entscheidung für die GKV trotz ihrer Vorteile finanziell erheblich unattraktiver sein. Einige Bundesländer haben deshalb mit der sogenannten pauschalen Beihilfe einen anderen Weg eingeschlagen. Dabei beteiligt sich der Dienstherr auch an den Beiträgen von Beamtinnen und Beamten, die sich für die gesetzliche Krankenversicherung entscheiden. Ich halte es grundsätzlich für richtig, solche finanziellen Benachteiligungen abzubauen.
Ihr Vorschlag eines beihilfekonformen GKV-Teilkostenmodells ist interessant, würde allerdings einen weitergehenden Eingriff in die Systematik der gesetzlichen Krankenversicherung erfordern. Die GKV ist grundsätzlich als Vollversicherung nach dem Sachleistungsprinzip ausgestaltet. Eine Teilkostenerstattung kennt das geltende Recht zwar bereits in bestimmten Sonderkonstellationen; ein allgemeines Teilkostenmodell für beihilfeberechtigte Beamtinnen und Beamte besteht jedoch nicht. Für eine solche Lösung müssten deshalb insbesondere die Auswirkungen auf das Solidar- und Sachleistungsprinzip der GKV, die Beitragsgestaltung sowie das Beihilferecht von Bund und Ländern sorgfältig geprüft werden. Entscheidend ist für mich das Ziel: Die Entscheidung für die gesetzliche Krankenversicherung darf für Beamtinnen und Beamte nicht allein deshalb unattraktiv sein, weil der Dienstherr sich an ihren Beiträgen anders als bei abhängig Beschäftigten nicht beteiligt. Deshalb halte ich insbesondere die Weiterentwicklung der pauschalen Beihilfe für einen sinnvollen Ansatz.
Mein langfristiges Ziel bleibt eine solidarisch finanzierte Krankenversicherung, in die alle Bürgerinnen und Bürger entsprechend ihrer finanziellen Leistungsfähigkeit einbezogen werden. Auf dem Weg dorthin sollten wir Regelungen abbauen, die Menschen aufgrund ihres beruflichen Status faktisch in ein bestimmtes Versicherungssystem lenken. Selbstverständlich gilt dabei für bereits bestehende Versicherungsverhältnisse der notwendige Vertrauens- und Bestandsschutz.
Vielen Dank für Ihren konkreten Impuls und die damit verbundene Anregung für diese wichtige Debatte.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Christos Pantazis MdB
