Warum zerstören Sie im PNOG die Versorgung aus einer Hand, indem professionelle Pflegedienste ab 2027 von Betreuung/Haushaltshilfe ausgeschlossen werden und Hunderttausende ins Leere fallen?
Sehr geehrter Herr Pantazis,
wenn professionelle Pflegedienste die Alltagsbetreuung nicht mehr über das neue Sozialraumbudget abbilden dürfen, bricht die ambulante Versorgung ab 2027 zusammen. In der Praxis nutzen Dienste Kombinationsleistungen, um Pflege und Haushaltshilfe aus einer Hand anzubieten. Es ist unmöglich, Hunderttausenden Betroffenen bis zum Jahreswechsel ehrenamtliche Nachbarschaftshelfer zu organisieren – diese Strukturen existieren in der Breite gar nicht.
Es liegt der Verdacht nahe, dass hier eine bewusste bürokratische Hürde eingezogen wird. Das Ziel scheint zu sein, den Abruf des versprochenen Budgets künstlich zu blockieren, um die Kassen auf dem Rücken der Schwächsten zu sanieren. Das ist schäbig. Dann sollte man zumindest den Mut haben, offen zu sagen, dass man sich das Budget nicht leisten kann, statt funktionierende Strukturen zu zerstören. Werden Sie sich für eine Öffnungsklausel einsetzen, die Diensten diese Abrechnung weiter erlaubt?
Sehr geehrter Herr S.,
vielen Dank für Ihre Nachricht und Ihre deutlichen Worte zum geplanten Sozialraumbudget im Rahmen des Pflegeneuordnungsgesetzes. Ich kann Ihre Sorge gut nachvollziehen. Gerade in der häuslichen Pflege ist es für viele pflegebedürftige Menschen und ihre Angehörigen eine große Erleichterung, wenn Pflege, Betreuung und hauswirtschaftliche Unterstützung verlässlich aus einer Hand erfolgen.
Der vom Bundeskabinett beschlossene Gesetzentwurf sieht vor, den bisherigen Entlastungsbetrag von monatlich bis zu 131 Euro für Pflegebedürftige der Pflegegrade 2 bis 5 durch ein Sozialraumbudget von bis zu 175 Euro zu ersetzen. Dieses soll künftig ausschließlich für anerkannte niedrigschwellige Angebote zur Unterstützung im Alltag eingesetzt werden. Professionelle Pflege- und Betreuungsdienste sollen entsprechende Leistungen grundsätzlich über das ambulante Sachleistungsbudget erbringen und abrechnen können, sofern die jeweiligen gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind. Zugleich soll der bisherige Umwandlungsanspruch entfallen. Ziel dieser Neuregelung ist es, die unterschiedlichen Leistungsbereiche klarer voneinander abzugrenzen, die Abrechnung zu vereinfachen und niedrigschwellige Unterstützungsangebote zu stärken. Allerdings müssen wir sehr genau darauf achten, welche Auswirkungen diese Veränderungen auf die bestehende Versorgung haben. Denn Sie sprechen einen entscheidenden Punkt an: Es darf nicht passieren, dass Pflegebedürftige und ihre Angehörigen durch neue Abrechnungsregelungen bewährte Unterstützungsangebote verlieren oder zusätzliche organisatorische und finanzielle Belastungen entstehen. Insbesondere dort, wo niedrigschwellige Angebote und ehrenamtliche Nachbarschaftshilfe noch nicht ausreichend vorhanden sind, müssen verlässliche Versorgungsstrukturen erhalten bleiben.
Für mich ist deshalb klar: Eine Pflegereform muss die Versorgung verbessern und darf keine neuen Versorgungslücken schaffen. Professionelle Pflegedienste und niedrigschwellige Unterstützungsangebote dürfen nicht gegeneinander ausgespielt werden. Sie müssen sich sinnvoll ergänzen können. Auch deshalb sieht die SPD-Bundestagsfraktion beim vorliegenden Gesetzentwurf weiteren Nachbesserungsbedarf. Der Kabinettsbeschluss ist nicht das Ende der politischen Beratungen. Wir werden die vorgesehenen Regelungen im parlamentarischen Verfahren sorgfältig prüfen und uns dort für notwendige Verbesserungen einsetzen.
Ihre konkrete Frage nach einer Öffnungsklausel möchte ich daher ausdrücklich aufgreifen. Ich werde mich dafür einsetzen, dass die bisherigen Versorgungsangebote professioneller Pflegedienste auch künftig bedarfsgerecht und rechtssicher in Anspruch genommen werden können. Dabei werden wir insbesondere prüfen, ob eine Öffnungsklausel oder eine andere gesetzliche Anpassung erforderlich ist, um Versorgungslücken und zusätzliche Belastungen für Pflegebedürftige zu vermeiden.
Eine bewusste Erschwerung des Zugangs zu Pflegeleistungen, um Ausgaben einzusparen, ist jedenfalls nicht mein politisches Ziel. Die Pflegeversicherung muss finanziell nachhaltig aufgestellt werden. Das darf aber nicht auf Kosten der Menschen geschehen, die auf Unterstützung angewiesen sind. Deshalb setze ich mich zugleich für eine gerechtere Finanzierung und einen solidarischen Finanzausgleich zwischen sozialer und privater Pflegeversicherung ein.
Vielen Dank nochmals für Ihre kritischen Hinweise. Gerade die Erfahrungen aus der Versorgungspraxis sind wichtig, damit wir im parlamentarischen Verfahren zu Lösungen kommen, die nicht nur auf dem Papier funktionieren, sondern den Alltag der Pflegebedürftigen und ihrer Angehörigen tatsächlich verbessern.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Christos Pantazis, MdB
