Werden Sie sich dafür einsetzen, dass Hitzeschutzmaßnahmen bundesweit verbindlich barrierefrei auffindbar, zugänglich und selbstständig nutzbar umgesetzt werden müssen?
Nach aktuellen Schätzungen des Robert Koch-Instituts sind bis zum 26.7.2026 rund 11.900 Menschen in Deutschland an den Folgen extremer Hitze gestorben. Menschen mit Behinderungen werden in Hitzeaktionsplänen häufig als „vulnerable Gruppe“ bezeichnet. Dies verhindert jedoch keine „Barrierekaskaden“: Hitzeschutzmaßnahmen können trotzdem nicht barrierefrei auffindbar, zugänglich und selbstständig nutzbar sein. Eine bundesweit verbindliche Pflicht hierzu besteht bislang nicht. Barrierefreiheit sollte daher nicht nur bei der Planung berücksichtigt, sondern bei der Umsetzung verbindlich gewährleistet werden. Dies betrifft etwa Warnsysteme, Informationen, Trinkwasserangebote, Kühlräume und andere Schutzangebote. Auch häusliche und ambulante Pflege sollten einbezogen werden. Davon profitieren nicht nur Menschen mit Behinderungen, sondern angesichts des demografischen Wandels zunehmend alle.
Ja, ich werde mich dafür einsetzen, dass Hitzeschutzmaßnahmen verbindlich barrierefrei ausgestaltet werden. Das betrifft insbesondere Warnungen, Informationen, Trinkwasserangebote und Kühlräume sowie die häusliche und ambulante Pflege.
Ich halte es deshalb für richtig, verbindliche Standards weiterzuentwickeln und Barrierefreiheit bei der Planung, Finanzierung und Umsetzung solcher Maßnahmen fest zu verankern. Dabei müssen die unterschiedlichen Zuständigkeiten von Bund, Ländern und Kommunen berücksichtigt und die Kommunen finanziell in die Lage versetzt werden, diese Vorgaben umzusetzen.
Wirksamer Hitzeschutz muss alle Menschen erreichen. Barrierefreiheit ist dabei keine Ergänzung, sondern eine Grundvoraussetzung.