Wann kann ich mit einer Gesetzesänderung zur verpflichtenden Übernahme einer FID rechnen? Wann kann ich mit einer Gesetzesänderung zur Abschaffung der Doppelverbeitragung von FID rechnen?

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Frage von Thomas P. •

Wann kann ich mit einer Gesetzesänderung zur verpflichtenden Übernahme einer FID rechnen? Wann kann ich mit einer Gesetzesänderung zur Abschaffung der Doppelverbeitragung von FID rechnen?

Die Firmendirektversicherung (FID) ist einer der fünf in Deutschland bekannten Durchführungswege in der betrieblichen Altersversorgung (bAV). 2004 wurden die Gesetze so geändert, das es seitdem zu einer Doppelverbeitragung an Krankenkassen bei FID kommt.

Ohne Zuschuss des Arbeitgebers gehen Experten davon aus, dass sich eine FID nur bei einem Arbeitgeberzuschuss von mindestens 20% lohnt. Dies liegt wesentlich daran, dass Sparer auf die spätere Betriebsrente im Regelfall hohe Abgaben zur gesetzlichen Kran­ken­ver­si­che­rung leisten und Abstriche bei der gesetzlichen Rente hinnehmen müssen.

Ich ärgere mich z.Z. darüber, dass mein neuer Arbeitgeber meine 2005 abgeschlossen FID nicht weiterführen möchte. Ein Neuabschluss mit oder ohne Übertragung des Kapitals ist jedoch sehr unattraktiv. Aus meiner Sicht sollte der Gesetzgeber hier nachbessern und die Weiterführung der FID auf Wunsch des Arbeitnehmers für den Arbeitgeber zwingend machen.

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SPD

Sehr geehrter Herr P.,

vielen Dank für Ihre Fragen.

Die SPD hat sich in den letzten Jahren in der Bundesregierung bereits für Verbesserungen bei der betrieblichen Altersvorsorge eingesetzt. Betriebsrentnerinnen und Betriebsrentner, die gesetzlich pflichtversichert sind, werden seit dem Jahr 2020 um 1,2 Milliarden Euro jedes Jahr entlastet. Der Deutsche Bundestag stimmte dem „Gesetz zur Einführung eines Freibetrages in der gesetzlichen Krankenversicherung zur Förderung der betrieblichen Altersvorsorge“ zu. Rund vier Millionen Betriebsrentnerinnen und Betriebsrentner profitieren von der Entlastung. Die generelle Einführung des hälftigen statt des vollen Beitragssatzes hätte für die gesetzliche Krankenversicherung jährliche Mindereinnahmen in Milliardenhöhe zur Folge. Der Druck auf die Zusatzbeiträge über die Auswirkungen der Corona-Pandemie hinaus würde sich dadurch deutlich erhöhen.

Die Ampelkoalition hat sich im Koalitionsvertrag vorgenommen die betriebliche Rente zu stärken, unter anderem durch die Erlaubnis von Anlagemöglichkeiten mit höheren Renditen. Außerdem soll das mit dem Betriebsrentenstärkungsgesetz bereits in der vorletzten Legislaturperiode auf den Weg gebrachte Sozialpartnermodell umgesetzt werden.

Mit Blick auf die Übernahme einer Firmendirektversicherung sind die Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber verantwortlich.

Für weitere Fragen können Sie sich an das Bundesministerium der Gesundheit wenden unter poststelle@bmg.bund.de.

Mit freundlichen Grüßen

Claudia Tausend

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