Frage an Constanze Krehl bezüglich Landwirtschaft und Ernährung

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Constanze Krehl
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Frage von Conny B. •

Frage an Constanze Krehl von Conny B. bezüglich Landwirtschaft und Ernährung

Guten Tag Frau Krehl,

ich habe folgende Fragen: Wo kann ich genau den Inhalt des Gesetztes über Schlachtransporte in der EU nachlesen? Gibt es für Deutschland eine gesonderte Regelung? Gibt es für Pferde wiederum eine gesonderte Regelung? Falls Sie mir keine Antwort geben können, wer dann? freundliche grüße Conny Blauschmidt

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Sehr geehrte Frau Blauschmidt,

vielen Dank für Ihre Anfrage. Ich habe mich diesbezüglich mit dem zuständigen Fachbüro in Verbindung gesetzt.
Es wird mir aufgrund der Weihnachtspause jedoch erst im Januar möglich sein Ihr Schreiben umfassend zu beantworten.

Mit freundlichen Grüßen

Constanze Krehl

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Sehr geehrte Frau Blauschmidt,

vielen Dank für Ihre Anfrage.

Mit dem Inkrafttreten des Vertrages von Lissabon 1. Dezember 2009, sind der Schutz und das Wohlergehen der Tiere in Artikel 13 des EU-Vertrages verankert worden. Damit hat die Europäische Union einen großen Schritt in Richtung Tierschutz gemacht.
Die vollständige Fassung des Vertrages sowie den entsprechenden Artikel 13 finden Sie unter folgendem Link:
http://eur-lex.europa.eu/LexUriServ/LexUriServ.do?uri=OJ:C:2008:115:0047:0199:de:PDF

Bereits im Jahr 2005 trat die Verordnung (EG) Nr. 1/2005 über den Schutz von Tieren beim Transport in Kraft, welche Sie unter folgendem Link nachlesen können:
http://eur-lex.europa.eu/LexUriServ/LexUriServ.do?uri=CELEX:32005R0001:DE:HTML .
In dieser Verordnung sind Tiertransporte in der Europäischen Union geregelt. Um die Verletzungsgefahr und den Stress für die Tiere während der Transportzeit möglichst gering zu halten, wurden hohe Standards für Fahrzeuge und Ausrüstungen sowie strenge Auflagen für Personen, die während des Transportes mit den Tieren umgehen, geschaffen.

Das deutsche Recht zu den Regelungen für den Transport von Schlachttieren ist den oben genannten europäischen Vorgaben angepasst. Der Handel von Vieh ist ein europaweiter oder sogar mit Drittstaaten betriebener, sodass eine übergeordnete, einheitliche und europäische Bestimmung notwendig ist, um garantieren zu können, dass Schlachttiere auf ihrem Transport den bestmöglichen Schutz erhalten.

Für den Transport von Pferden gibt es hierbei keine gesonderte Regelung. Hintergrund sind die Gleichbehandlung aller Tierarten und der allgemeine Schutz von Tieren beim Transport. Es ist wichtig, dass es, wie bereits oben beschrieben, allgemein gültige Bestimmungen zum größtmöglichen Schutz aller Tierarten ohne jedwede Hierarchisierung gibt.

Mit freundlichen Grüßen

Constanze Krehl