Frage an Constanze Krehl bezüglich Europapolitik und Europäische Union

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Constanze Krehl
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Frage an Constanze Krehl von Johannes C. bezüglich Europapolitik und Europäische Union

Hallo Frau Krehl,

Ich würde gerne erfahren, wie sie zum Thema "Einschränkung der Panoramafreiheit auf nicht kommerzielle Nutzung" stehen. Werde ich weiterhin Urlaubsfotos von Dresden auf Facebook teilen können?

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Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr C.,

vielen Dank für die Frage. Natürlich können Sie weiterhin Fotos von Dresden bei facebook posten und teilen. Entgegen anderslautender Medienberichte hat das Europäische Parlament heute nicht über ein neues Gesetz zum Urheberrecht abgestimmt, sondern in dem Initiativbericht der Europaabgeordneten Julia Reda werden lediglich Empfehlungen zur Reform des Urheberrechts an die Europäische Kommission übermittelt. Ziel des Berichts ist es, die entscheidenden Forderungen des Europäischen Parlaments an ein modernes Urheberrecht zu definieren.

Eines der umstrittensten Themen des Berichtes war die von Ihnen erwähnte Panoramafreiheit. Momentan wird diese in den einzelnen Mitgliedsstaaten der EU unterschiedlich geregelt. Deutschland gehört zu denjenigen Ländern, die eine weitreichende Panoramafreiheit in ihren nationalen Urheberrechtsgesetzen verankert haben und eine umfassende mediale Nutzung von im öffentlichen Raum befindlichen Gebäuden und Kunstwerken erlauben.

Die Berichterstattung über die Panoramafreiheit war zuletzt leider oft sehr ungenau. Die europäischen Sozialdemokratinnen und Sozialdemokraten sind in engem Austausch mit Kulturschaffenden, die sich im Falle einer Beschränkung der Panoramafreiheit in ihrer Arbeit behindert sehen. Auch die Besorgnis von Bürgerinnen und Bürgern, dass eine Einschränkung der Panoramafreiheit zukünftig das Teilen von selbst aufgenommen Bildern auf sozialen Plattformen erschweren oder gar eine Urheberrechtsverletzung bedeuten könnte, wollen wir ausräumen. Das Posten von Privatfotos auf Facebook ist für die User allerdings keine kommerzielle Nutzung. Eine Klausel in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Plattformbetreiber sozialer Netzwerke, die die Abtretung von Bildrechten des Nutzers zu kommerziellen Zwecken an die Netzwerkbetreiber vorsieht, wäre in solchen Fällen ohnehin unwirksam. Niemand kann ein Recht abtreten, dass er gar nicht besitzt.

Mit freundlichen Grüßen

Constanze Krehl