Sehr geehrter Herr Baldy, wie werden Sie am 10. Juli beim Thema Streichung der Angemessenheitsprüfung in der Psychotherapie abstimmen?
Hier finden Sie weitere Informationen:
https://www.psychotherapieverbund.de/todesstoss
Bitte stimmen Sie dagegen, damit der Psychotherapie nicht das Fundament entrissen wird.
Sehr geehrter Herr D.,
vielen Dank für Ihre Frage.
Die Sorgen vieler Psychotherapeut:innen und Patient:innen hinsichtlich der geplanten Änderungen nehmen wir sehr ernst. Unsere Gesundheitspolitiker:innen stehen hierzu im intensiven Austausch mit den psychotherapeutischen Verbänden.
Nach der rechtlichen Bewertung unserer Gesundheitspolitiker:innen bedeutet die Streichung der sogenannten Angemessenheitsprüfung nicht die Abschaffung einer gesetzlichen Mindestvergütung. Die gemeinsame Selbstverwaltung bleibt weiterhin verpflichtet, eine angemessene Vergütung psychotherapeutischer Leistungen sicherzustellen. Zudem hat die bisherige Angemessenheitsprüfung in der Vergangenheit auch zu nachträglichen Honorarabsenkungen geführt.
Gleichzeitig haben wir die Sorgen hinsichtlich der zukünftigen wirtschaftlichen Rahmenbedingungen und möglicher Auswirkungen auf die Versorgung aufgegriffen. Deshalb haben die Koalitionsfraktionen einen Entschließungsantrag eingebracht. Darin verpflichten wir uns, unmittelbar nach der Sommerpause weitere gesetzliche Regelungen zu beschließen, um unter anderem die Fortführung begonnener Behandlungen und die extrabudgetäre Vergütung für besonders vulnerable Patientengruppen sicherzustellen.
Mit freundlichen Grüßen
Daniel Baldy
