Wie stehen Sie zur Verfassungswidrigkeit des fiktiven Partnereinkommens im Rahmen der amtsangemessenen Bundesbesoldung? Warum wird eine ohne Probleme umsetzbare Einzelfallprüfung verweigert?

Daniel Baldy
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Frage von Roman S. •

Wie stehen Sie zur Verfassungswidrigkeit des fiktiven Partnereinkommens im Rahmen der amtsangemessenen Bundesbesoldung? Warum wird eine ohne Probleme umsetzbare Einzelfallprüfung verweigert?

Sehr geehrter Herr MdB Baldy,

ich wende mich als Bundesbeamter an Sie wegen der geplanten Reform zur amtsangemessenen Besoldung. Konkret geht es um das fiktive Partnereinkommen, das Verfassungsrechtler und Verbände als evident verfassungswidrig einstufen. Die Begründung, Doppelverdiener seien der Regelfall, greift zu kurz und dient m.E. nur der Haushaltskonsolidierung. Warum wird eine Einzelfallprüfung verweigert? Das Argument des bürokratischen Aufwands ist nicht haltbar. Ich würde dem Dienstherrn elektronische Einsicht in meine Steuererklärung gestatten, um zu belegen, dass dieses fiktive Einkommen bei mir nicht existiert. Als unbefristet schwerbehinderter Beamter trifft mich diese Pauschalierung besonders hart. Verfassungskonforme Alimentation ist eine Pflicht des Dienstherrn. Bitte setzen Sie sich im Parlament gegen diese zweifelhafte Pauschalisierung und für eine gerechte Lösung ein. Über eine kurze Rückmeldung freue ich mich. Ich bedanke mich. Mit freundlichen Grüßen

Daniel Baldy
Antwort von SPD

Sehr geehrter Herr S., 

vielen Dank für Ihre Nachricht.  

Die lange Dauer bis zur Umsetzung der verfassungsgerichtlichen Vorgaben ist für die betroffenen Beamt:innen verständlicherweise unbefriedigend. Für mich ist entscheidend, dass nun zeitnah eine verfassungskonforme und rechtssichere Regelung geschaffen wird. 

Ihre Bedenken hinsichtlich der Berücksichtigung eines fiktiven Partnereinkommens kann ich nachvollziehen. Insbesondere die Frage, inwiefern ein lediglich angenommenes Einkommen bei der Bemessung der amtsangemessenen Alimentation berücksichtigt werden darf, muss sorgfältig verfassungsrechtlich geprüft werden. 

Die Bundesregierung arbeitet weiterhin an einer gesetzlichen Neuregelung. Entscheidend ist für mich, dass dabei auch die besonderen Lebensumstände angemessen berücksichtigt werden. 

Mit freundlichen Grüßen 

Daniel Baldy 

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