Welche Volksentscheid- Möglichkeiten gibt es auf Landesebene? Haben Sie da interessante Beispiele aus Ihrem Land Hessen ? Wieviel Prozent Beteiligung bedarf es, damit ein Plebiszit erfolgreich ist?
Sehr geehrter Herr Bettermann,
Danke auch für Ihre genannte Information
zu Volksentscheide auf Bundesebene bzw.
zu meinem Aufgreifen eines wichtigen Themas, wie von mir gut dargelegt.
Die offene Transparenz macht einen positiven Eindruck.
Beste Grüße
Erik C.
Sehr geehrter Herr Erik C.,
vielen lieben Dank für Ihre Kontaktaufnahme und Ihr damit verbundenes Interesse.
In Hessen gibt es zwei Möglichkeiten für Bürgerinnen und Bürger sich direkt mit ihrer Stimme zu beteiligen.
Zu Beginn braucht es eine Volksinitiative, also ein Antrag auf Zulassung des Volksbegehrend beim Landeswahlleiter, der einen Gesetzentwurf, Unterschriften von 43.323 Wahlberechtigten (das entspricht 1% der Wahlberechtigten bei der letzten Landtagswahl) und Namen von 3 Vertrauenspersonen. Wenn alle diese Kriterien erfüllt sind, wird der Antrag der Antrag der Landesregierung vorgelegt, die binnen eines Monats über den Antrag entscheiden müssen.
Der zweite Schritt ist das Volksbegehren. Das kommt zustande, wenn ca. 5% der Stimmberechtigten dem Gesetzesentwurf innerhalb 6 Monaten zu stimmen. Wenn das Quorum erreicht wird und der Landtag den Gesetzesentwurf ablehnt, kommt es zum Volkentscheid. Der Volksentscheid ist die endgültige Abstimmung aller Bürgerinnen und Bürger dessen Ergebnis Gesetzeskraft hat (quasi wie ein Parlamentsbeschluss). Für Hessen gilt bei einem Volksentscheid, dass die Mehrheit der Abstimmenden zustimmen muss. Zusätzlich muss die Mehrheit mindestens 25% aller Wahlberechtigten umfassen
Ein Sonderfall ist das Referendum. Das ist in Hessen besonders wichtig, weil Verfassungsänderungen zwingend vom Volk bestätigt werden müssen.
Im Allgemeinen sind die Hürden in Hessen hoch. Aus diesem Grund ist bisher auch noch nie in Gesetz per Volksentschied zustande gekommen.
1966 gab es ein Volksbegehren, die die Einführung der Briefwahl zum Ziel hatte. Damals waren ca. 690.000 Unterschriften notwendig. Erreicht wurden aber nur ca. 237.000, somit scheiterte es. Auch 2022 gab es die „Verkehrswende Hesen“, das ebenfalls nicht zugelassen wurde. Indirekte erfolgreiche Volksentscheide waren die Verfassungsreformen 2018. Diese mussten obligatorisch per Volkentscheid bestätigt werfen.
Mit freundlichen Grüßen
Daniel Bettermann, MdB
