Antwort 12.01.2026 von Daniel Bettermann SPD
Sie sprechen mir aus dem Herzen. Von Lockerungen im Kündigungsschutz halte ich nichts.
Sie sprechen mir aus dem Herzen. Von Lockerungen im Kündigungsschutz halte ich nichts.
Unser Grundgesetz sieht derzeit lediglich zwei Szenarien für Volksentscheide auf Bundesebene vor: Zum einen, wenn es um eine neue Verfassung geht und zum anderen bei einer Neugliederung von Bundesländern. Weitere Volksentscheidungen auf Bundesebene wären daher nur möglich, wenn das Grundgesetz entsprechend geändert wird.
Bei der „Stadtbild“-Debatte hätte ich mir vom Kanzler eine deutlich differenziertere Aussage gewünscht
Seit 1993 setzt sich meine Partei für Volksentscheide auf Bundesebene ein, scheiterte jedoch wiederholt an der ablehnenden Haltung anderer Parteien