Grundsätzlich teile ich Ihre Sorge bezüglich eines Verschleppens der Energiewende. Glücklicherweise haben wir im Koalitionsvertrag einige zentrale energiepolitische Punkte festgelegt, an die sich auch Frau Bundesministerin Reiche halten muss.
Ich sage es so, wie es ist: Das klar ersichtlich parteipolitische Taktieren der Union und die Instrumentalisierung der Richter:innenwahlen zulasten des Zusammenhalts der Koalition sowie der Handlungsfähigkeit des Gerichts als solche sind unverantwortlich.
Als SPD-Fraktion haben wir die Frage nach aus der Affäre abzuleitenden Konsequenzen zuletzt kontrovers und vielstimmig diskutiert und beleuchtet. Klar ist natürlich, dass wir als Koalitionspartner mit der Unionsfraktion ein Interesse an konstruktiven Beziehungen und guter Zusammenarbeit haben. Uns ist um die Verantwortung für das erfolgreiche Gelingen der Regierungsarbeit bewusst. Ständige, noch dazu in die Öffentlichkeit getragene, Streitigkeiten, und das am eigenen Vorteil ausgerichtete gegenseitige Diskreditieren wie es bei der Ampel der Fall war, darf es nicht noch einmal geben. Und natürlich steht außer Frage, dass wir uns an die im Rahmen des Koalitionsvertrags gemachten Vereinbarungen halten.
Die Beurteilung des Verfassungsschutzes ist meines Erachtens nach ein eindeutiges Indiz für die Verfassungswidrigkeit der AfD. Persönlich bin ich der Meinung, dass die rechtlichen Rahmenbedingungen für ein erfolgreiches Verfahren vor dem BVerfG gegeben sind.
Beide Vorhaben – die Übertragung der Tarifergebnisse auf die Beamtenbesoldung sowie die verfassungsgemäße Anpassung der Besoldung – sind geplant und werden umgesetzt, jedoch ist aktuell noch unklar, wann genau dies geschieht
Sehr geehrter Herr Norbert H.,
vielen Dank für Ihre Anfrage zum Informationsfreiheitsgesetz und Ihr damit verbundenes Interesse. Sie sprechen damit ein ausgesprochen wichtiges Thema an.