Frage an Daniel Gritz bezüglich Umwelt

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Daniel Gritz
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Frage von Annette S. •

Frage an Daniel Gritz von Annette S. bezüglich Umwelt

Guten Tag,

mich würde interessieren, ob bzw.. wann das Grillen im Stadtpark verboten wird? Jedes Jahr im Sommer ärgern wir uns über den liegen gelassenen Müll, der trotz Papierkörbe und Container für Grillkohle liegen gelassen wird. Das Konzept der eingerichteten Grillzonen greift ebenfalls nicht, es wird wild und überall gerillt und Schäden im z.B. Rasen verursacht. Ratten werden "angezogen" und als steuerzahlende Hundebesitzer mit Freilaufgenehmigung für den Hund ist es keine Freude dort in den Sommermonaten spazieren zu gehen.

Ich freue mich auf Ihre Antwort, mit freundlichen Grüßen,
Annette Stahl und zahlreiche andere Hundbesitzer

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Liebe Frau Stahl,

ich bedaure wie Sie, dass einige sich nicht an eigentlich selbstverständliche Verhaltensnormen halten: Für das Liegenlassen von Müll - insbesondere in kurzen Abständen zu Müllbehältern - kann kein Verständnis aufgebracht werden. Denn es macht nicht nur Grünanlagen unansehnlich und mindert den Wohlfühlfaktor der Besucher, es verursacht vor allem auch völlig unnötige zusätzliche Reinigungskosten. Die Einstellung „och, ich werf meinen Müll einfach irgendwo hin oder lasse ihn irgendwo liegen, den wird schon jemand wegmachen, schließlich werden dafür ja Menschen bezahlt, und denen wollen wir doch die Arbeit nicht wegnehmen“, eine solche Einstellung, die man leider auch andernorts wahrnehmen kann, macht mich rasend vor Wut, und sie ist asozial!

Dies wollte ich vorwegschicken, bevor ich auf folgende Einzelheiten eingehe:

Im Frühjahr 2010 wurden erstmals im Bezirk Hamburg-Nord Grillzonen ausgewiesen - darunter auch im Stadtpark. Ihre genaue Lage entnehmen Sie bitte der Publikation des Bezirksamtes und zwar hier:

http://www.hamburg.de/contentblob/2276472/data/grillzonen-in-hamburg-nord.pdf

Der Grund für seither geltende Beschränkungen besteht darin, dass die Rasenschäden durch Verwendung von Einweggrills, die direkt auf dem Boden betrieben wurden, ein zu großes Ausmaß angenommen hatte. Deshalb gibt es nun ein umfangreiches Regelwerk, das unter anderem darin besteht, dass Grills verboten werden, die den Abstand von etwa einem halben Meter zum Boden unterschreiten. Näheres entnehmen Sie bitte ebenfalls der genannten Broschüre.

Seit 2011 können bei Verstößen wie dem Grillen außerhalb der Grillzonen oder bei Verwendung nicht geeigneter Grills Verwarngelder von 35 Euro erhoben werden. Allerdings habe ich als Stadtpark-Jogger spätestens jeweils zwei Tage nach den Wochenenden, also immer dienstags festgestellt, dass die Reinigung des Stadtparks ganz gut funktioniert. Die Auskünfte des Bezirksamtes Hamburg-Nord bestärken meinen Eindruck:

Gereinigt wird im Winterhalbjahr von November bis März einmal wöchentlich nämlich montags und im Sommerhalbjahr von April bis Oktober MINDESTENS zweimal: Nämlich regulär montags und freitags. An so genannten ‚langen Wochenenden‘ würde sonnabends und montags gereinigt, heißt es. Aber jetzt kommt´s, Frau Stahl: Bei absehbar zusätzlichen Reinigungsbedarfen wie etwa Veranstaltungen oder atypisch lang anhaltendem guten Wetter in Hamburg werden ZUSÄTZLICHE Reinigungen in Auftrag gegeben, die jeweils am Donnerstag gebucht werden und noch am Wochenende selber, nämlich meist dann am Sonntag, ausgeführt werden.

Liebe Frau Stahl, ich muss ganz ehrlich sagen, ich finde, das ist eine Menge!

Zuständig für das Leeren der Abfallbehältnisse, die Reinigung der Wege und im weitesten Sinne der so genannten ‚Rasennebenflächen‘ ist dabei das Gartenbaurevier. Fremdvergeben ist die Reinigung der Spielplätze, der Festwiese und des Böschungsbereichs. Im April 2013 wird es eine Neuvergabe der Reinigungsleistungen geben. Dieses wäre meiner Ansicht nach ein guter Moment, eventuelle Verbesserungsvorschläge und Ideen in die zukünftige Arbeit mit einzubinden!

Insgesamt, Frau Stahl, meine ich, was konkret die Grillzonen im Stadtpark angeht, sind die Erfahrungen mit ihnen noch zu kurz, um bereits jetzt davon zu sprechen, das Konzept würde nicht greifen. Es muss sich meiner Ansicht nach erst etablieren oder vielmehr der richtige Umgang mit Grillzonen muss sich einspielen. Allerdings - und da sind Frau Domres, der Sie ja wortgleich angeschrieben haben und ich uns völlig einig - wird es weitere Überprüfungen von Seiten des Bezirksamts geben (müssen)! Wenn es dann langfristig mit den Grillzonen nicht funktionieren sollte, muss man sich zunächst fragen, woran das liegt und ob man das Konzept dahingehend ändern kann, DASS es funktioniert. Wenn dann weder Verwaltung noch Politik noch Stadtparkbesuchern eine Lösung dazu einfällt - aber erst dann - ist das Projekt ‚Grillzonen‘ gescheitert und muss dann auch abgebrochen werden!

Aber ich möchte zu Ihrer Forderung nach einer „großen Lösung“, dem generellen Grillverbot im Stadtpark, auch zu bedenken geben, es würde ja auch diejenigen treffen, die sich ordnungsgemäß an die vorhandenen Vorgaben halten, also diejenigen, die in den ausgewiesenen Zonen grillen, die den Rasen mit ihren Grills nicht beschädigen und die ihren Müll in den dafür vorgesehenen Behältern entsorgen. Diese vernünftigen Menschen gibt es ja zweifelsfrei auch, und ich gehe davon aus, sie bilden unter den Grillenden sogar die Mehrheit.

Bedenken Sie bitte auch, dass viele, die in den Hamburger Grünanlagen teilweise ihren Sommer verbringen, gar keine großen Alternativen haben. Die meisten verfügen über keinen eigenen Garten oder eine Terrasse. Und auf einem (vielleicht auch noch kleinen) Balkon zu grillen, macht erstens keinen Spaß und nervt zweitens die Nachbarn.

Auch wenn ich Ihnen also zustimme, dass ganz oben dargestelltes asoziales Verhalten zu verurteilen ist, bin ich doch insgesamt der Ansicht, dass unser Zusammenleben, insbesondere in einer Großstadt wie Hamburg, von allen auch ein „gerüttelt Maß“ an Toleranz abverlangen kann und muss.

Manchmal hilft es aber auch, die Perspektive zu wechseln: Sie schreiben, dass Sie einen Hund mit Freilaufgenehmigung haben und es Ihnen nun aufgrund der Probleme mit dem Grillen im Stadtpark im Sommer keine Freude mehr macht, dort spazieren zu gehen. Ihnen ist aber sicher auch bekannt, dass es eine Vielzahl von Menschen gibt, denen nun wiederum freilaufende Hunde ein Dorn im Auge sind. Viele haben auch vor Hunden mit Freilaufgenehmigung Angst, und einige sind der Auffassung, Hunde hätten in der Stadt überhaupt nichts verloren. Vermutlich finden sich auch bei diesem Thema Bürgerinnen und Bürger, die am allerliebsten ein generelles Verbot für Hunde in unseren Parkanlagen - oder doch zumindest für freilaufende (wenn auch geprüfte) Hunde - fordern. Und das, obwohl sich viele Hunde und Hundehalter vorbildlich verhalten.

Auf den Internetseiten des Bezirksamtes sind übrigens die Freilaufmöglichkeiten für geprüfte Hunde skizziert. Dort ist zu lesen: „Leinen los heißt es auf weiteren Flächen für Hunde, die erfolgreich eine Gehorsamkeitsprüfung abgelegt haben. Das Bezirksamt Hamburg-Nord hat für gehorsamsgeprüfte Hunde Wege, Pfade und bestimmte Rasenflächen in Langenhorn und Fuhlsbüttel sowie im Kerngebiet (Groß Borstel, Alsterdorf, Eppendorf und Winterhude) freigegeben. Ausgenommen sind weiterhin alle Spielplätze und -flächen, als Liegewiesen genutzte Rasenflächen, Blumenbeete, Unterholz, Uferzonen und Biotope. Eine Bescheinigung über die Gehorsamsprüfung und ein Personalausweise sind als Nachweis von den Hundehaltern stets mitzuführen.“ (vgl.: http://www.hamburg.de/start-hundeauslaufzonen-nord) Mir war das Maß der Beschränkung „ausgenommen sind weiterhin alle Spielplätze und -flächen, als Liegewiesen genutzte Rasenflächen, Blumenbeete, Unterholz, Uferzonen und Biotope“ so gar nicht bewusst. Es macht aber deutlich, dass der Hundespaziergang inzwischen auch schon eine Wissenschaft für sich ist. Denn in der Praxis dürfte es doch recht schwierig sein, jeden geprüften Hund jederzeit davon abzuhalten, eine Pfote auf eine als Liegewiese genutzte Rasenfläche zu setzen, das Unterholz oder die Uferzonen zu betreten. Und Hand auf’s Herz: Haben wirklich immer alle Hundehalter die Bescheinigung über die Gehorsamsprüfung und den (gültigen) Personalausweis dabei?

Liebe Frau Stahl, vermutlich teilen Sie meine Ansichten hinsichtlich der angesprochenen Themen nicht in vollem Umfang. Aber da Sie mich nach meiner Meinung gefragt haben, verdienen Sie auch eine ehrliche Antwort. Ich halte nämlich nicht viel davon, wenn manche in der Politik, um zu gefallen, nach Art eines Chamäleons ihre Ansichten wechseln.

In diesem Sinne wünsche ich uns allen ein tolerantes Miteinander bei gleichzeitig immerwährender gegenseitiger Rücksichtnahme. Denn „die Freiheit eines jeden hat als logische Grenzen die Freiheit der anderen!“ (Alphonse Karr)

Herzliche Grüße

Ihr Daniel Gritz