Antwort 16.04.2025 von Daniel Günther CDU
Die geplanten Maßnahmen, auf die Sie sich in Ihrer Frage beziehen, sind bereits seit November 2024 nicht mehr aktuell
Die geplanten Maßnahmen, auf die Sie sich in Ihrer Frage beziehen, sind bereits seit November 2024 nicht mehr aktuell
Eine Anpassung der Landesverordnung über die Arbeitszeit der Beamtinnen und Beamten ist aktuell nicht vorgesehen
Schleswig-Holstein hat sich in der Vergangenheit für eine bundeseinheitliche Lösung stark gemacht, da wir der Auffassung sind, dass die Förderung von Kinderwünschen nicht von der jeweiligen Wohnregion abhängig sein sollte.
das Verfahren ist nach wie vor nicht abgeschlossen.