Antwort 19.09.2024 von Daniel Günther CDU
das Verfahren ist nach wie vor nicht abgeschlossen.
das Verfahren ist nach wie vor nicht abgeschlossen.
Es gibt keine gesetzlichen Vorgaben, die den Einbau von Gemeinschaftswaschmaschinen in Wohnanlagen vorschreiben. Die Entscheidung darüber liegt im Ermessen des Vermieters oder der Eigentümergemeinschaft.