Ich möchte allerdings der Annahme widersprechen, dass durch die beschlossenen Änderungen ab 2027 zwangsläufig Behandlungsplätze wegfallen. Die Rückführung psychotherapeutischer Leistungen in die morbiditätsorientierte Gesamtvergütung bedeutet nicht, dass diese Leistungen nicht mehr vergütet werden.
Richtig ist allerdings, dass die dauerhaften Ausnahmen von der Budgetierung für besonders vulnerable Gruppen zum Zeitpunkt der Abstimmung noch nicht Bestandteil des beschlossenen Gesetzes waren.
Laufende Psychotherapien, die vor dem 31. Dezember 2026 begonnen, beantragt und genehmigt wurden, können auch im Jahr 2027 ohne Honorarkürzungen weitergeführt werden.
Das GKV-BStabG ist ein Spargesetz und kann nur eine Übergangslösung sein. Gleichzeitig müssen die vereinbarten Strukturreformen konsequent vorangetrieben und umgesetzt werden – insbesondere die Krankenhausreform, die Reform der Notfallversorgung, die Weiterentwicklung des Apothekenwesens, eine stärkere Primärversorgung sowie die weitere Digitalisierung des Gesundheitswesens
Die SPD-Bundestagsfraktion unterstützt daher das Vorhaben, das Informationsfreiheitsgesetz (IFG) unter Wahrung des Rechts auf Informationszugang weiterzuentwickeln, zu vereinfachen sowie verständlicher und transparenter zu machen.
