Warum haben Sie mit “JA” gestimmt, am 10.07.2026 in der Abstimmung “ Finanzreform der Gesetzlichen Krankenversicherung”? Warum
Sehr geehrter Herr Rinkert,
darf ich einen SOZIAL Demokrat fragen, warum Sie diesem hinrissigen Gesetzentwurf zugestimmt haben? Ich habe gedacht, unser Vertreter für den Rheinkreis Neuss ist “bei” den Leuten, an der Basis.
Aber dieses “out of the world” Denken und den kleinen Mannn nur kaputt machen, Leistungen zu streichen etc. UNFASSBAR. Ich wünsche Ihnen, das Sie oder Ihr Umfeld niemals in den Genuss kommen, 2 Jahre auf einen Facharzttermin oder Therapieplatz zu warten!
Haben Sie eine Ahnung was Sie damit den Menschen antun? Warum? Was ist Ihr Standpunkt dazu, warum Sie SO entschieden haben? Warum werden nicht die Großen besteuert? Warum nicht die Konzerne, Superreichen, Grosserben etc? Betreiben Sie gerade ordentlich Lobbyarbeit um Ihr Schäfchen nach den nächsten “Abwahlen” im Trockenen zu haben?
Erklären Sie mir mir als Neusser WARUM!?
Mit freundlichen, aber enttäuschten Grüßen
Oliver H.
Sehr geehrter Herr H.,
vielen Dank für Ihre Nachricht vom 14. Juli, auf welche ich Ihnen gerne antworte.
Zu Beginn möchte ich deutlich machen, dass ich Ihren Unmut verstehen kann. Die
Entscheidung zur GKV-Reform ist weder mir noch meiner Fraktion leichtgefallen.
Hinsichtlich der teils hitzigen Debatten in den vergangenen Wochen möchte ich
dennoch betonen, dass wir einen respektvollen Umgang miteinander brauchen.
Mit Blick auf die GKV-Reform müssen wir einsehen, dass Deutschland über eines der
teuersten Gesundheitssysteme der Welt verfügt, im internationalen Vergleich jedoch
oft nur eine mittelmäßige Versorgungsqualität erreicht. Die starken Ausgabenanstiege
der letzten Jahre haben Versicherte und Arbeitgeber durch Zusatzbeiträge in
Rekordhöhe von mittlerweile rund 65 Milliarden Euro pro Jahr finanziert. Weitere
Beitragssatzerhöhungen können wir weder den Rentnerinnen und Rentnern noch den
Beschäftigten und ihren Arbeitgebern zumuten. Gleichzeitig sind auch die öffentlichen
Haushalte in einer schwierigen Lage.
Vor diesem Hintergrund hatte die Bundesregierung die Finanzkommission Gesundheit
beauftragt, Empfehlungen vorzulegen, mit denen das drohende Defizit in der
gesetzlichen Krankenversicherung kurzfristig gedeckt werden kann. Ohne
Gegenmaßnahmen könnte das Defizit bis 2030 auf rund 40 Mrd. Euro steigen. Das
würde einen Anstieg der Zusatzbeitragssätze auf 4,7 % bedeuten, bzw. einen
Gesamtbeitragssatz zur Krankenversicherung von 19,3 %.
Das Gesetz hält sich eng an die 66 Empfehlungen der Finanzkommission Gesundheit.
Dabei war es uns wichtig, Sparmaßnahmen nicht einseitig zulasten von Patientinnen
und Patienten oder einzelnen Berufsgruppen zu gestalten. Vielmehr mussten alle
Akteure im Gesundheitswesen, von Krankenkassen bis Leistungserbringern, ihren
angemessenen Beitrag zur finanziellen Stabilisierung der GKV leisten, wobei uns als
SPD-Bundestagsfraktion vollkommen klar war, dass Versicherten mit dem historischen
Anstieg des Zusatzbeitrags in den vergangenen Jahren bereits in Vorleistungen
getreten waren.
Das GKV-BStabG ist ein Spargesetz und kann nur eine Übergangslösung sein.
Gleichzeitig müssen die vereinbarten Strukturreformen konsequent vorangetrieben
und umgesetzt werden – insbesondere die Krankenhausreform, die Reform der
Notfallversorgung, die Weiterentwicklung des Apothekenwesens, eine stärkere
Primärversorgung sowie die weitere Digitalisierung des Gesundheitswesens. Ziel ist
eine zügige und zugleich nachhaltige Verbesserung unserer Gesundheitssystems.
Damit diese Transformation gelingen kann, brauchen wir jetzt eine finanziell stabile
GKV. Wir vermeiden jetzt Beitragssatzerhöhungen in ein zu teures System, und wir
beginnen gleichzeitig mit erforderlichen Strukturreformen.
Im parlamentarischen Verfahren haben wir eine ganze Reihe an Verbesserungen
durchsetzen können. Ein wichtiges Ziel war es dabei, die im Gesetzentwurf
vorhandene Schieflage zulasten von Versicherten und Patientinnen und Patienten bei
Einsparungen und zusätzlichen Belastungen zu beseitigen. Folgende Entlastungen
konnten wir erreichen bzw. verteidigen:
- Mitversicherung von Ehegatten: Partner bleiben weiterhin in der
Familienversicherung beitragsfrei, wenn im Haushalt Kinder bis zum Alter von
12 Jahren leben. Bisher betrug die Altersgrenze 7 Jahre.
- Bereits in der Ressortabstimmung war es dem BMAS gelungen, eine Kürzung
des Beitragszuschlags für betroffene familienversicherte Ehepartner von
ursprünglich im Referentenentwurf geplanten 3,5 % auf 2,5 % vorzunehmen.
- Vorgesehen war ebenso eine Dynamisierung der Zuzahlungen. Auch die haben
wir beseitigt. Es gibt nun nur einen einmaligen Anstieg von 5-10 Euro auf 7,50-
15 Euro bei Medikamenten und Heil- und Hilfsmitteln; der Tagessatz bei
Krankenhausbehandlung und Rehabilitation erhöht sich von 10 Euro auf 15
Euro. Eine weitere automatische Erhöhung dieser Beträge wird es nicht geben.
- Das BMAS hatte bereits in der Ressortabstimmung Kürzungen bei Höhe und
Dauer des Krankengeldes rückgängig gemacht. Das haben wir im
parlamentarischen Verfahren gegen harten Widerstand der Union verteidigt, die
darüber hinaus z.B. noch versucht hat, Karenztage zu streichen und eine
Praxisgebühr einzuführen. All dies ist mit uns nicht zu machen.
Die Herausforderung bei Spargesetzen besteht darin, Einsparungen vorzunehmen,
ohne an anderer Stelle einen Ausgleich schaffen zu können. Dies ist uns dennoch
gelungen:
- Kieferorthopädie: Sicherung der Versorgung im ländlichen Raum durch längere
Übergangsregelungen und Bestandsgarantie für Masterabsolventen und
Zahnärzte mit langer Berufserfahrung.
- Haus- und Kinderärzte bleiben entbudgetiert. Das heißt, sie sind die einzigen
Fachgruppen, die grundsätzlich zusätzliche Leistungen auch in Zukunft voll
bezahlt bekommen, ohne Begrenzung durch die Grundlohnrate.
- Einführung von Zweitmeinungsverfahren in Krankenhäusern. Mit stetig
aufwachsender Anzahl von Diagnosen (zwei pro Jahr).
- Krankenhaus: Entbürokratisierung, Flexibilisierung und zusätzliches Geld für
die Krankenhäuser (750 Mio. Euro). Dazu Qualitätssicherung bei neuen
Leistungen und innovativen Methoden.
- Standortfaktoren für die pharmazeutische Industrie: Wir wollen Studien und
Produktion in Deutschland stärken. Die Studienteilnahme führt bereits nach
dem Gesetz zu Verbesserungen. Bei der Produktion als Standortfaktor wollen
wir eine rechtlich saubere Lösung im Pharma-Dialog erarbeiten (vgl.
Entschließungsantrag CDU/CSU und SPD, BT-Drs. 21/7063). Patientinnen und
Patienten profitieren konkret bei Studien, die in Deutschland neue Methoden
implementieren. Durch Produktion in Deutschland und Europa schaffen wir
bessere Versorgungssicherheit und resiliente Lieferketten. Klar ist, dass
Wirtschaftsförderung keine Aufgabe der gesetzlichen Krankenversicherung ist
und Maßnahmen mit Auswirkungen auf die GKV auch Ausgleichsmechanismen
erforderlich machen, um zusätzliche Belastungen für Beitragszahler und
Lohnnebenkosten zu vermeiden.
Wir werden die Auswirkungen dieses Gesetzes besonders aufmerksam verfolgen.
Dazu stehen wir in engem Kontakt mit allen Beteiligten, insbesondere den
Gewerkschaften. Sollte es zu Fehlentwicklungen kommen, werden wir sehr schnell
entsprechende Korrekturen prüfen.
Auch mit Blick auf die wachsende finanzielle Ungleichheit in Deutschland sieht die
SPD-Bundestagsfraktion Handlungsbedarf. Wir werden die Einkommenssteuer
reformieren, wobei wir kleinere und mittlere Einkommen entlasten und gleichzeitig die
Reichensteuer erhöhen. Darüber hinaus setzen wir uns in der aktuellen
Legislaturperiode für eine Reform der Erbschaftsteuer ein, um eine sozial gerechtere
Verteilung zu fördern.
Mit freundlichen Grüßen
Daniel Rinkert
