Sehr geehrter Herr Rinkert, Stimmen Sie der automatischen Kopplung des Rentenalters zu (Ja oder Nein)? Über eine kurze, transparente Begründung Ihrer Position würde ich mich sehr freuen.
Sehr geehrte Frau Y.,
vielen Dank für Ihre Nachricht vom 03. Juli, auf welche ich Ihnen gerne antworte. Ich verstehe Sie so, dass Sie die Kopplung des gesetzlichen Renteneintrittsalters an die Lebenserwartung meinen.
Zunächst möchte ich deutlich machen, dass ich mich für die Umsetzung aller Vorschläge der Alterssicherungskommission ausspreche - also auch für die Kopplung des gesetzlichen Renteneintrittsalters an die Lebenserwartung.
Um ein ausgewogenes Verhältnis zwischen Erwerbszeit und Rentenbezug sicherzustellen, empfiehlt die Kommission, die zugewonnene Lebenserwartung im Verhältnis 2:1 auf die Erwerbs- und die Rentenphase aufzuteilen. In der Praxis bedeutet das Folgendes: Legt man die aktuell erwartete Entwicklung der Lebenserwartung zugrunde, wären die Altersgrenzen ab dem Jahr 2032 etwa alle zehn Jahre um ein halbes Jahr anzupassen. Die Entwicklung soll regelmäßig überprüft werden. Wenn die Lebenserwartung nicht weiter steigt, soll auch das Renteneintrittsalter nicht weiter angehoben werden.
Mit der Anhebung der Altersgrenzen sichern wir auch Fachkräfte. Die Arbeitskraft von Menschen mit langjähriger Berufserfahrung ist für den Arbeitsmarkt besonders wertvoll. Die „Rente ab 63“ (aktuell bei 64,5) soll daher künftig entfallen. Dafür soll eine neue Regelung für langjährig Versicherte erarbeitet werden, die kurz vor der Rente aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr in ihrem Beruf arbeiten können. Sie sollen nicht mehr auf andere Tätigkeiten verwiesen werden, sondern können früher in Rente gehen. Klar muss auch künftig sein: Wer nicht mehr kann, kann früher gehen!
Zuletzt möchte ich noch betonen, dass es selbstverständlich eine Übergangsfrist für Personen geben wird, die aktuell kurz vor der Rente stehen. Das gebietet der Vertrauensschutz.
Mit freundlichen Grüßen
Daniel Rinkert
