Ihr Standpunkt zur geplanten Kopplung des Renteneintritts an 45 Beitragsjahre
Sehr geehrter Herr Rinkert,
es droht eine der tiefgreifendsten Reformen unserer Altersvorsorge. Das Modell der Kopplung des Renteneintrittsalters an 45 Beitragsjahre wirft gravierende Fragen der sozialen Gerechtigkeit auf.
z.B. Die Benachteiligung von Bildungs- und Erwerbsbiografien: Wer bspw. aufgrund eines Studiums erst mit 26 Jahren ins Berufsleben einsteigt, müsste nach diesem Modell rechnerisch für eine abschlagsfreie Rente bis zum 71. Lebensjahr arbeiten.
Wollen wir in unserem Land wirklich Studienabschlüsse unattraktiv machen und verhindern?
Oder 2.: Die Benachteiligung von Frauen und Pflegenden: Menschen mit unterbrochenen Erwerbsbiografien durch Kindererziehung oder Pflege von Angehörigen erreichen die 45 Beitragsjahre kaum und drohen systematisch schlechter gestellt zu werden.
Wollen wir soziale Ungleichheit und den Geburtenrückgang verstärken?
Ich freue mich auf Ihre Antwort und hoffe auf Sie und Ihre Stimme!
Vielen Dank!
Mit freundlichen Grüßen
L. K.
Sehr geehrte Frau K.,
vielen Dank für Ihre Nachricht vom 03. Juli, auf welche ich Ihnen gerne antworte.
Zunächst möchte ich deutlich machen, dass ich mich für die Umsetzung aller Vorschläge der Alterssicherungskommission ausspreche.
Eine Kopplung des Renteneintrittsalters an die Anzahl der Beitragsjahre wird darin nicht vorgeschlagen. Stattdessen soll das Renteneintrittsalter nach 2031 moderat an die Entwicklung der Lebenserwartung gekoppelt werden. Nach den Vorschlägen der Kommission würde die Regelaltersgrenze bei weiter steigender Lebenserwartung ungefähr alle zehn Jahre um ein halbes Jahr steigen; für den Zeitraum 2031 bis 2041 wäre damit ein Anstieg von 67 auf etwa 67,5 Jahre verbunden.
Die Entwicklung soll regelmäßig überprüft werden. Wenn die Lebenserwartung nicht weiter steigt, soll auch das Renteneintrittsalter nicht weiter angehoben werden.
Darüber hinaus berücksichtigt unser Rentensystem bereits heute Zeiten der Kindererziehung und der Pflege von Angehörigen durch rentenrechtliche Anrechnungen beziehungsweise zusätzliche Rentenpunkte.
Damit wird anerkannt, dass diese Tätigkeiten einen wichtigen Beitrag für unsere Gesellschaft leisten und sich nicht nachteilig auf die spätere Alterssicherung auswirken sollen. Aus meiner Sicht ist es wichtig, dass solche Leistungen auch künftig angemessen im Rentensystem berücksichtigt werden und Menschen, die Verantwortung für ihre Familie übernehmen, dadurch keine ungerechtfertigten Nachteile entstehen.
Mit freundlichen Grüßen
Daniel Rinkert
