Sollte aus ihrer Sicht Mecklenburg-Vorpommerns Justizministerin Jacqueline Bernhardt zurücktreten?
Justizministerin lässt Sohn am Tag vor den Ferien beurlauben – und erntet Kritik von Kabinettskollegin
Das Bildungsministerium in Mecklenburg-Vorpommern kritisiert die dortige Justizministerin. Diese wollte mit ihrem Sohn einen Tag vor Ferienbeginn wegfliegen und ließ ihn deshalb vom Unterricht befreien.
Guten Tag,
mir erscheint ein sofortiger Rücktritt der Justizministerin Jacqueline Bernhardt auf Basis der bislang bekannten Fakten unverhältnismäßig.
Nach der Berichterstattung hat Bernhardt für ihren Sohn vor dem betreffenden Schultag einen Antrag auf Beurlaubung gestellt. Dieser wurde von der Schule offiziell genehmigt. Damit lag aus Sicht der Schule eine formale Befreiung vor, sodass es nicht um ein unentschuldigtes Fernbleiben handelt. Umgangssprachlich hat das Kind an besagtem Tag die Schule nicht geschwänzt.
Der Kern des Problems liegt daher weniger in einem Rechtsbruch der Ministerin, sondern in der mutmaßlich fehlerhaften Anwendung der Beurlaubungsregeln durch die Schule: Ein früherer Urlaubsstart gilt nach den vom Bildungsressort betonten Maßstäben grundsätzlich nicht als „persönliche Härte“, sodass eine Genehmigung in solchen Fällen nicht erteilt werden soll.
Gleichwohl trägt Bernhardt als Justizministerin eine besondere Vorbild- und Vertrauensfunktion. Der Vorgang hat erheblichen politischen und öffentlichen Widerspruch ausgelöst, gerade weil der Eindruck einer bevorzugten Behandlung entstehen kann. In diesem Sinne ist die öffentliche Distanzierung bzw. Erinnerung des Bildungsministeriums an die geltenden Regeln nachvollziehbar, um Vertrauen in die Gleichbehandlung im Schulsystem zu sichern.
Insgesamt ist der Vorgang politisch misslich und kommunikativ ein klarer Fehltritt, doch nach gängigen Maßstäben folgt daraus nicht zwingend, dass ein Ministeramt sofort aufzugeben ist. Zumal die formale Entscheidung über die Beurlaubung bei der Schule lag.
Mit solidarischen Grüßen
Daniel Rolfs
