Warum nutzt der Landkreis Heidenheim nicht das Sondervermögen Infrastruktur und Klimaneutralität (500-Milliarden-Euro-Paket des Bundes) für die Finanzierung der Seilbahn am Schlossberg in Heidenheim?
Schlossberg in Heidenheim
Zu teuer und nicht rentabel: Die Seilbahn ist vom Tisch
Jahrelang wurde in Heidenheim über eine Seilbahn diskutiert, die die Innenstadt über den Schlossberg mit den Reutenen verbindet. Warum jetzt klar ist, dass aus der Vision nichts werden wird.
https://www.hz.de/lokales/heidenheim/zu-teuer-und-nicht-rentabel-die-seilbahn-ist-vom-tisch
Guten Tag,
zusammengefasst ergeben sich mehrere Hinderungsgründe:
- Sachliche Zuständigkeit: Der Landkreis ist nicht zuständig, da das Projekt vollständig in der Stadt Heidenheim liegt.
- Projektstatus: Das Seilbahnprojekt ist seit Juli 2023 vom Gemeinderat eingestellt.
- Wirtschaftlichkeit: Die Machbarkeitsstudie kam zu dem Ergebnis, dass das Fahrgastpotenzial zu gering ist und es kein positives NKV gibt.
- GVFG-Förderfähigkeit: NKV < 1,0 und damit keine Förderfähigkeit nach GVFG/LGVFG.
- LuKIFG-Budget: 35 Mio. Investitionskosten übersteigen Einzelbudget der Stadt (28,8 Mio.).
- Betriebskosten: 2,6 Mio. Euro/Jahr können nicht über das SVIK finanziert werden.
- Politischer Wille: Klare Mehrheit im Gemeinderat gegen die Weiterführung.
- Mittelkonkurrenz: Der Brenzbahn-Ausbau (positives NKV) bindet Landkreismittel.
Warum der Landkreis Heidenheim nicht das Sondervermögen Infrastruktur und Klimaneutralität (SVIK) für die Finanzierung einer Seilbahn am Schlossberg einsetzt, lässt sich auf mehrere voneinander unabhängige, aber sich gegenseitig verstärkende Gründe zurückführen. Der Kern: Das Seilbahnprojekt wurde bereits im Juli 2023 vom Gemeinderat der Stadt Heidenheim aus wirtschaftlichen Gründen eingestellt, der Landkreis ist sachlich nicht zuständig, und selbst bei theoretischer Nutzung des SVIK wären die Fördervoraussetzungen nicht erfüllt.
Im Mai 2022 beauftragte die Stadt Heidenheim die Arbeitsgemeinschaft Drees&Sommer / VWI Verkehrswissenschaftliches Institut Stuttgart GmbH mit einer Machbarkeitsstudie für eine Seilbahn, die die Innenstadt (ZOH) über den Schlossberg und das Klinikum bis auf die Reutenen verbinden sollte. Die Machbarkeitsstudie stellte fest, dass die Seilbahn technisch umsetzbar wäre, die ermittelten Fahrgastpotenziale jedoch für eine Deckung der Investitions- und Betriebskosten nicht ausreichten. Benedikt Schüler von der Arbeitsgemeinschaft erklärte, dass aufgrund der geringen Fahrgastzahlen „keine Chance" auf eine öffentliche Förderung bestehe.
In der Gemeinderatssitzung im Juli 2023 stimmten 17 Stadträte dafür, die Seilbahnpläne nicht weiter zu verfolgen, 12 stimmten dagegen.
Der Landkreis ist nicht zuständig. Ein zentraler Punkt ist die Frage der Zuständigkeit. Die geplante Seilbahntrasse verläuft vollständig innerhalb des Stadtgebiets von Heidenheim an der Brenz. Es handelt sich daher um ein städtisches Projekt, nicht um ein Projekt des Landkreises.
Der Landkreis Heidenheim ist zwar gesetzlicher Aufgabenträger für den straßengebundenen öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) in seinem Gebiet. Diese Aufgabenträgerschaft umfasst die Planung und Organisation des Bus- und straßengebundenen Nahverkehrs. Eine urbane Seilbahn als eigenständiges Verkehrsmittel innerhalb einer Stadt fällt jedoch nicht automatisch unter diese Zuständigkeit, zumal das Projekt von der Stadt Heidenheim initiiert und gesteuert wurde. Der Schienenpersonennahverkehr (SPNV) liegt ohnehin in der Zuständigkeit des Landes.
Fehlende Fördervoraussetzungen nach GVFG. Für öffentliche Verkehrsinvestitionen, die über das Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz (GVFG) gefördert werden sollen, ist eine sogenannte standardisierte Bewertung vorgeschrieben. Dieses bundesweit einheitliche Verfahren stellt den gesamtwirtschaftlichen Nutzen eines Vorhabens den Kosten gegenüber. Nur Projekte mit einem Nutzen-Kosten-Verhältnis (NKV) größer als 1,0 – bei denen also der Nutzen die Kosten übersteigt – sind förderfähig.
Seit 2022 sind urbane Seilbahnen grundsätzlich in den Katalog der GVFG-förderungsfähigen Vorhaben aufgenommen worden und können bis zu 75% der zuwendungsfähigen Kosten erhalten. Baden-Württemberg fördert solche Anlagen zudem nach dem Landes GVFG mit 50 bis 75 Prozent. Die Voraussetzung bleibt jedoch stets ein positives NKV.
Für die Heidenheimer Seilbahn ergab die Machbarkeitsstudie, dass die Fahrgastzahlen zu gering waren, um ein positives Nutzen-Kosten-Verhältnis zu erreichen. Eine Landesförderung scheiterte daran, dass „die Finanzierung durch das Land eine höhere Nutzerzahl voraussetzte, als durch die Prognose vorhergesagt war". Damit war und bleibt der reguläre GVFG-Förderweg für dieses Projekt verschlossen.
Das Sondervermögen Infrastruktur und Klimaneutralität (SVIK) wurde im März 2025 durch Grundgesetzänderung ermöglicht und im im September 2025 einfachgesetzlich ausgestaltet. Es umfasst 500 Milliarden Euro und gliedert sich in drei Säulen:
- Bundessäule mit 300 Mrd. Euro für Bundesinvestitionen (Verkehr, Energie, Krankenhäuser, Bildung, Digitalisierung)
- KTF-Säule mit 100 Mrd. Euro (Klima- und Transformationsfonds)
- Ländersäule mit 100 Mrd. Euro für Investitionen der Länder und Kommunen
Baden-Württemberg gibt zwei Drittel seines Anteils an der Ländersäule an die Kommunen weiter, was einem Gesamtfördervolumen von 8.766.533.333 Euro entspricht. Die Mittel werden über das Länder-und-Kommunal-Infrastrukturfinanzierungsgesetz (LuKIFG) verteilt und können pauschal von den Kommunen für Sachinvestitionen in die öffentliche Infrastruktur verwendet werden. Das sind für den Landkreis Heidenheim 27.192.848 Euro und für die Stadt Heidenheim an der Brenz 28.842.245 Euro. Die LuKIFG-Mittel sind zwar formal breit und einsetzbar, dennoch sprechen mehrere Gründe dagegen:
- Kein politischer Wille. Der Gemeinderat hat das Projekt 2023 mit klarer Mehrheit abgelehnt.
- Unverhältnismäßige Budgetbindung. Die Investitionskosten von 35 Mio. Euro übersteigen das gesamte LuKIFG-Einzelbudget sowohl des Landkreises (27,2 Mio.) als auch der Stadt (28,8 Mio.)
- Laufende Kosten nicht förderfähig. Das LuKIFG fördert ausschließlich Sachinvestitionen, keine Betriebskosten. Die jährlichen Betriebskosten von 2,6 Mio. Euro müsste die Stadt dauerhaft selbst tragen.
- Die SVIK-Mittel sollen zusätzliche Investitionen ermöglichen und bestehende Infrastrukturdefizite beheben. Die Finanzierung eines als unwirtschaftlich bewerteten Projekts widerspräche dem Grundgedanken effizienter Mittelverwendung.
- Konkurrierende Projekte mit höherer Priorität. Der Landkreis Heidenheim investiert seine Mittel in den Ausbau und die Elektrifizierung der Brenzbahn (Ulm–Heidenheim–Aalen), wofür eine Finanzierungsvereinbarung über ca. 63 Mio. Euro geschlossen wurde. Der Landkreisanteil beträgt ca. 16,53 Mio. Euro. Die Brenzbahn weist im Gegensatz zur Seilbahn ein positives Nutzen-Kosten-Verhältnis auf.
Ich hoffe ich konnte die Frage ausreichend beantworten.
Mit solidarischen Grüßen
Daniel Rolfs
