Antwort 21.11.2025 von Daniela Evers BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
ME/CFS muss als eigenständige Erkrankung betrachtet werden, nicht lediglich als Folgeerscheinung von Long COVID.
ME/CFS muss als eigenständige Erkrankung betrachtet werden, nicht lediglich als Folgeerscheinung von Long COVID.
Die praktische Ausgestaltung erfolgt derzeit überwiegend auf Ebene der Bundesländer.
Für radioaktive Abfälle gilt in Deutschland bereits ein gesetzlich verankertes Exportverbot.
Frauen sind immer noch von struktureller Benachteiligung betroffen – etwa durch die „gläserne Decke“, die ungleiche Verteilung von Care-Arbeit oder ungleiche Bezahlung.
Menschenrechte verlieren ihre Bedeutung, wenn man sie selektiv anwendet.